Zurückruf einer Apfelschorle durch eine Firma aus Mönchengladbach

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Zurückruf einer Apfelschorle durch eine Firma aus Mönchengladbach

In einer überraschenden Entscheidung hat ein Unternehmen aus Mönchengladbach einen Rückruf für eine Charge von Apfelschorle ausgesprochen. Die Firma, die unter anderem Getränke und Lebensmittel produziert, hat nach eigenen Angaben Qualitätsprobleme bei der Produktion festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme wird die betroffene Charge von Apfelschorle zurückgerufen, um gesundheitliche Risiken für die Verbraucher auszuschließen. Weitere Informationen zum Rückruf und den betroffenen Produkten werden in Kürze bekannt gegeben.

Apfelschorle-Rückruf: Firma ruft bestimmte Flaschen bundesweit zurück

Der Getränkehersteller Refresco ruft in Deutschland bestimmte Apfelschorlen bundesweit aus dem Handel zurück, weil die Flaschen den Angaben zufolge zu viel Druck haben und bersten könnten.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass es bei einigen wenigen Flaschen eine Verunreinigung mit Hefen gegeben und dies wiederum zu Druckaufbau in den 0,5 Liter- und 1,5 Liter-Plastikflaschen geführt habe, teilte die Refresco Deutschland GmbH in Mönchengladbach mit.

Durch diese Fehlproduktion drohe unter ungünstigen Bedingungen Verletzungsgefahr. Die Apfelschorle wird bei Edeka und Marktkauf unter dem Label „Gut + Günstig“ verkauft und bei Netto unter dem Label „StarDrink“.

Es geht um verschiedene Chargen, deren Mindesthaltbarkeit Ende November oder im Dezember abläuft.

Warnung an die Verbraucher

Warnung an die Verbraucher

„Flaschen, die aufgebläht sind und deren Inhalt eine Trübung aufweist, sollten keinesfalls geöffnet, sondern umgehend vorsichtig entsorgt werden“, schreibt die Firma.

„Auch optisch unauffällige Flaschen mit den genannten Mindesthaltbarkeitsdaten sollten rein vorsorglich nicht konsumiert und ebenfalls entsorgt werden.“

Wer solche Flaschen bereits gekauft hat, bekommt den Angaben zufolge auch ohne Kassenbon bei der Einkaufsstätte das Geld zurück.

Rückgabe der Flaschen

Rückgabe der Flaschen

Die Verbraucher können die Flaschen an den Verkaufsstellen zurückgeben und erhalten ihr Geld zurück. Es ist nicht notwendig, den Kassenbon vorzulegen.

Die Refresco Deutschland GmbH bittet die Verbraucher, die betroffenen Flaschen nicht zu öffnen und nicht zu konsumieren, um eine mögliche Verletzungsgefahr zu vermeiden.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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