Wer und warum: Warum ein Fahrtenbuch führen Sie sollten

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Wer und warum: Warum ein Fahrtenbuch führen Sie sollten

Immer mehr Menschen erkennen die Vorteile, die ein Fahrtenbuch bietet. Doch warum ist es so wichtig, ein solches Buch zu führen? Die Antwort ist einfach: Ein Fahrtenbuch hilft Ihnen, Ihre Fahrten und Kilometer genau zu dokumentieren. Dies kann insbesondere für selbstständige und Unternehmer von großem Vorteil sein, die ihre Fahrten als Betriebsausgaben abrechnen müssen. Doch auch für Privatpersonen kann ein Fahrtenbuch sinnvoll sein, um zum Beispiel die Kosten für die Autoreparatur oder die Versicherung nachzuweisen.

Das Geheimnis des Fahrtenbuchs: Warum Sie ein Fahrtenbuch führen sollten

Manche führen es freiwillig, um Steuern zu sparen, und anderen wird es auferlegt. Die Rede ist vom sogenannten Fahrtenbuch.

Was es genau damit auf sich hat, erläutern ein Steuerexperte und zwei Verkehrsrechtsanwälte. Allein die Expertenauswahl deutet schon darauf hin, dass es grundsätzlich zwei Arten von Fahrtenbüchern gibt: Einmal kann es ein Hilfsmittel zur Steuerermittlung sein. Im Zusammenhang mit dem Verkehrsrecht kann das Führen eines solchen Buches aber auch eine Auflage sein.

Die private Nutzung eines Firmenwagens

Die private Nutzung eines Firmenwagens

Dazu können Fahrzeughalter nach Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Straftaten im Straßenverkehr verpflichtet werden. Und zwar immer dann, wenn der tatsächliche Täter nicht ermittelt werden konnte und Halter an der Aufklärung nicht mitgewirkt haben.

Aus der Sicht des Finanzamts ist die private Nutzung eines Firmenwagens ein sogenannter geldwerter Vorteil, für den Einkommensteuer entrichtet werden muss. Für diese Besteuerung gibt es zwei Wege der Ermittlung: Die sogenannte Ein-Prozent-Regelung oder die Fahrtenbuch-Methode, anhand derer die tatsächlichen Kosten aller Dienst- und Privatfahrten errechnet und entsprechend versteuert werden.

Die Wahl zwischen Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch-Methode

Die Wahl zwischen Ein-Prozent-Regelung und Fahrtenbuch-Methode

Zuerst muss man sich fragen, wie hoch der private oder der betriebliche Nutzungsanteil eines Firmenwagens ist. Ob das Auto neu oder gebraucht gekauft wurde, ist ein wichtiger Faktor. Denn je älter der Firmenwagen, desto ungünstiger ist meistens die Ein-Prozent-Regelung.

Als Faustregel gilt: „Ein hoher betrieblicher Nutzungsanteil spricht eher für das Fahrtenbuch, ein hoher privater Nutzungsanteil für die Ein-Prozent-Regelung“, erklärt Carsten Nicklaus vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV).

Das Führen eines Fahrtenbuchs

Grundsätzlich muss jede einzelne Fahrt notiert werden. Unterteilt wird in berufliche Fahrten und private Fahrten, die Wege von der Wohnung zum Betrieb und gegebenenfalls sogenannte Familienheimfahrten.

Immer muss man aufschreiben: Datum, Kilometerstand am Anfang und Ende der Fahrt, gefahrene Kilometer, Zielort. Bei beruflichen Fahrten sollte die genaue Adresse eingetragen werden und der Gesprächspartner.

Digitale Fahrtenbücher

Es gibt auch digitale Fahrtenbücher. Entweder hat der Fahrer eine Handy-App, auf der er seine Fahrten selbstständig protokolliert. Oder er sucht sich einen Anbieter mit einem sogenannten On-Board-Diagnose-Modul mit GPS und LTE-Verbindung.

Dieses ist ein Stecker, der mit der Fahrzeugelektronik verbunden wird und sich von dort Fahrtdaten holt, die auf dem Server des Anbieters gespeichert werden. Auch hier ist wichtig, dass man nicht im Nachhinein manipulieren kann.

Das Fahrtenbuch als Auflage der Verwaltungsbehörden

Das Fahrtenbuch kann auch als Auflage der Verwaltungsbehörden verhängt werden. „Es geht um Verstöße im fließenden Verkehr, bei denen der tatsächliche Fahrer am Ende nicht ermittelt werden kann“, sagt ADAC-Clubjurist Stephan Miller.

Die Fahrtenbuchauflage muss dann aber trotzdem verhältnismäßig sein – das ist sie in der Regel, wenn der zugrunde liegende Verstoß mit einem Punkt bewährt ist.

Ist die Ordnungswidrigkeit geringfügig, kann die Auflage nur bei einer extremen Häufung eines Vergehens angewendet werden.

Der juristische Knackpunkt ist: „Der Halter hat an der Aufklärung nicht mitgewirkt – hier geht es in der Rechtssprechung darum, ob der Fahrzeughalter eine gewisse Kontrolle darüber hat, wer sein Fahrzeug nutzt“, erklärt Thomas Noack, Verkehrsrechtsanwalt aus Berlin.

Der Halter muss in der Lage sein, den Personenkreis zu benennen, der in einem gewissen Zeitraum Zugriff auf das Fahrzeug hatte und er ist zur Auskunft verpflichtet.

Udo Mayer

Ich bin Udo, ein erfahrener Redakteur und Chefredakteur der Website Hol Aktuell. Als Generalistische Zeitung bieten wir nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche leite ich ein Team von talentierten Journalisten, um unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu liefern. Meine Leidenschaft für journalistische Exzellenz treibt mich an, sicherzustellen, dass unsere Artikel fundiert und ausgewogen sind. Bei Hol Aktuell steht die Qualität der Berichterstattung an erster Stelle.

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