Björn Höckes Verteidigung legt Revision gegen das Urteil ein
Die Versuchsrecht des ehemaligen AfD-Politikers Björn Höcke hat eine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt eingelegt. Das Gericht hatte Höcke wegen Völksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.000 Euro verurteilt. Die Anwälte des Politikers sind der Auffassung, dass das Urteil rechtlich fehlerhaft sei und beantragen die Aufhebung des Urteils. Die Verteidigung argumentiert, dass Höckes Äußerungen keine Völksverhetzung darstellen und fordert eine neue Verhandlung. Die Entscheidung über die Zulassung der Revision liegt jetzt beim Bundesgerichtshof.
Höcke legt Revision gegen Urteil ein
Die Verteidigung des AfD-Politikers Björn Höcke hat Revision gegen das am Dienstag vor dem Landgericht Halle gefallene Urteil eingelegt. Dies bestätigte die Sprecherin des Landgerichts Halle, Adina Kessler-Jensch, am Donnerstag.
Die Revision wurde bereits am Mittwoch bei dem Gericht eingegangen und von Höckes Anwalt Philip Müller eingelegt. Müller wollte sich dazu auf dpa-Anfrage nicht äußern.
Urteil gegen Höcke
Höcke war von dem Gericht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil er wissentlich in einer Rede eine verbotene Parole der SA (Sturmabteilung) der NSDAP verwendet hatte.
Die Revision gegen das Urteil bedeutet, dass der Fall nun an den Bundesgerichtshof geht. Dieser prüft das Urteil nur auf Gesetzesverletzungen - es werden also nicht noch einmal Beweise erhoben.
Höcke hatte die Vorwürfe gegen ihn bis zuletzt zurückgewiesen. Seine Verteidigung wird von insgesamt drei Anwälten geführt, die alle die Möglichkeit haben, jeweils Revision einzulegen.
Das Landgericht hatte Höcke zu 100 Tagessätzen je 130 Euro verurteilt. Durch das Einlegen von Rechtsmitteln wird das Urteil gegen Höcke zunächst nicht rechtskräftig.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, mögliche Rechtsmittel prüfen zu wollen. Sie hatte in ihrem Schlussvortrag eine Bewährungsstrafe von sechs Monaten sowie eine Geldstrafe über 10.000 Euro für Höcke gefordert.
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