Heiligenhaus reagiert auf neues Vormundschaftsrecht - Stadtverwaltung entwickelt neue Regelungen

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Heiligenhaus reagiert auf neues Vormundschaftsrecht - Stadtverwaltung entwickelt neue Regelungen

Die Stadtverwaltung Heiligenhaus hat auf die Novellierung des Vormundschaftsrechts reagiert und neue Regelungen entwickelt, um die Vormundschaft von Minderjährigen zu verbessern. Die Stadtverwaltung hat erkannt, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Anpassung der bestehenden Regelungen erfordern. Daher wurde ein Aktionsplan erstellt, um die Vormundschaftsbeauftragten besser zu unterstützen und die Rechte von Minderjährigen zu stärken. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass die Interessen von Minderjährigen besser berücksichtigt werden und dass die Vormundschaften effektiver und effizienter durchgeführt werden können.

Heiligenhaus entwickelt neue Regelungen zur Vormundschaft

Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus unterschiedlichen Gründen das elterliche Sorgerecht für ihre Kinder nicht ausüben können, brauchen Erwachsene, die dies übernehmen. Um eine optimale Begleitung der jungen Menschen zu ermöglichen, übernehmen Ehrenamtliche in der Funktion des Vormunds eine wichtige Rolle.

Sie helfen den Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden, sie übernehmen Verantwortung, bieten Orientierung und gestalten so die Zukunft junger Menschen aktiv mit. „In Heiligenhaus gibt es aktuell gut 40 solcher Fälle“, sagt Dezernentin Maike Legut. Über den Bedarf an ehrenamtlichen Vormündern lasse sich nicht prognostizieren. Denn der Beginn und das Ende können stark variieren.

So ist es möglich, dass eine Vormundschaft im Kindesalter beginnt, aber aufgrund neuer Umstände nicht exakt bis zum Datum der Volljährigkeit währe. „Ein Hauptanliegen des geänderten Rechts ist es jedenfalls, die Verbindung zwischen Kind und Vormund zu stärken“, so Legut.

Ehrenamtliche Vormünder übernehmen wichtige Rolle bei Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Ehrenamtliche Vormünder übernehmen wichtige Rolle bei Unterstützung von Kindern und Jugendlichen

Die große Vormundschaftsrechtsreform von 2023 betont die Bedeutung und den Vorrang von ehrenamtlichen Vormunden und Vormundinnen. Die Überzeugung dahinter ist, dass damit eine weitere Säule für eine stabile Zukunft von Kindern und Jugendlichen ausgebaut wird.

Ehrenamtliche in einer Einzelvormundschaft können andere Beziehungsmöglichkeiten anbieten, sie haben mehr Zeit für die Alltagsbegleitung und könnten auch vertraute Ansprechpersonen für die Jugendlichen über das 18. Lebensjahr hinaus sein. „Die Übernahme einer ehrenamtlichen Einzelvormundschaft ist anspruchsvoll und sinnstiftend. Sie ist ein Ehrenamt mit hoher Wirksamkeit auf verschiedenen Ebenen“, heißt es kommentierend seitens der Stadt.

Um dieses neue Ehrenamt professionell zu begleiten haben die Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus und Mettmann ein gemeinsames Kooperationsprojekt mit dem Betreuungs- und Vormundschaftsverein der Bergischen Diakonie Aprath initiiert. Zur Einführung dieses Angebotes findet am 27. Mai, 17 Uhr, im Rathaus (Neubau, Raum 333) eine erste Infoveranstaltung statt.

Heike Schulze

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