Zahlreiche Angehörige einer Leverkusener Familie werden verdächtigt, sich illegaler Erwerb von Sozialhilfe zu bedienen

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Zahlreiche Angehörige einer Leverkusener Familie werden verdächtigt, sich illegaler Erwerb von Sozialhilfe zu bedienen

Die Leverkusener Polizei hat einen aufsehenerregenden Fall von Sozialhilfebetrug aufgedeckt. Mehrere Angehörige einer Familie aus Leverkusen werden verdächtigt, illegal Sozialhilfe bezogen zu haben. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Familie über einen längeren Zeitraum hinweg falsche Angaben gemacht hat, um Sozialleistungen zu erhalten, auf die sie eigentlich keinen Anspruch hatten. Die Verdächtigen werden jetzt wegen Betrugs und Untreue angeklagt. Die Polizei ermittelt weiterhin, um alle Beteiligten zu ermitteln und die genauen Umstände des Falls aufzuklären.

Gerichtsverhandlung um Sozialhilfebetrug in Leverkusen

Ein Ehepaar aus einer stadtbekannten Leverkusener Großfamilie steht vor Gericht, weil es Sozialhilfe in Höhe von rund 170.000 Euro erhalten hat, obwohl es keinerlei Ansprüche darauf hatte. Die Familie verfügte über ausreichend Geld und Wertgegenstände, die sie nicht bei ihren Anträgen angegeben hatte.

Bei einer Durchsuchung ihrer Wohnung in Wiesdorf fand die Polizei rund 26.000 Euro, die im Sofa versteckt waren. Das Geld resultierte offenbar aus zwei Betrugsstraftaten, begangen von dem Mann und anderen Mitgliedern des Clans, in Norddeutschland und der Schweiz.

Ehepaar aus Leverkusener Großfamilie steht vor Gericht

Ehepaar aus Leverkusener Großfamilie steht vor Gericht

Die Staatsanwältin hat in ihrem Plädoyer eine mindestens vierjährige Freiheitsstrafe für den 44-jährigen Mann beantragt. Für die mitangeklagte 49-jährige Ehefrau hält sie eine Freiheitsstrafe von neun Monaten für angemessen, allerdings zur Bewährung ausgesetzt.

Die Verteidiger haben in ihren Plädoyers keine großen Abweichungen von den Anträgen der Staatsanwaltschaft gemacht. Das liegt offensichtlich an den so genannten Rechtsgesprächen zwischen den Verfahrensbeteiligten.

Das Gericht hatte dabei einen Strafrahmen in Aussicht gestellt, wenn sich die Angeklagten zu ihren Straftaten bekennen. Die Frau kommt wohl günstiger davon, weil sie nach Erkenntnis der Anklage sich in einem Abhängigkeitsverhältnis von ihrem Mann befand.

Sie habe wohl erkennen können, dass ihre vom Amt erhaltenen Sozialbeträge rechtswidrig waren, sie aber trotzdem hatte beantragen müssen. Ihre angeschlagene Gesundheit und ihre schwierige Lebenssituation wurden ihr zugutegehalten.

Beim Mann erkannten die Ermittler eine wesentlich höhere kriminelle Energie, vor allem wegen der zahlreichen Vorstrafen. Das Urteil wird am 24. Mai verkündet werden.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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