Tendenziell unter Druck: Internationale Gerichte nach Krieg in Gaza

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Tendenziell unter Druck: Internationale Gerichte nach Krieg in Gaza

Die internationale Gemeinschaft zeigt sich zunehmend besorgt über die Eskalation der Gewalt im Nahen Osten. Nach dem jüngsten Konflikt in Gaza zwischen Israel und der Hamas rücken internationale Gerichte in den Fokus. Die Frage nach der Verantwortung für Kriegsverbrechen wird immer dringlicher. In diesem Kontext werden die Aktivitäten von Organisationen wie Amnesty International und anderen Menschenrechtsgruppen immer wichtiger. Sie fordern eine umfassende Untersuchung der Vorfälle und die Verurteilung von Kriegsverbrechern. Die internationale Gemeinschaft muss handeln, um die Menschenrechte in diesem Konflikt zu schützen.

Internationale Gerichte unter Druck: Entscheidungen zum Gaza-Krieg sorgen für Kontroversen

Die internationalen Gerichte in Den Haag haben in der vergangenen Woche mit zwei Entscheidungen weltweit Aufmerksamkeit erregt. Am Freitag erließ der Internationale Gerichtshof (IGH) eine Eilentscheidung zur israelischen Militäroffensive im südlichen Gazastreifen, die Beobachter ein wenig ratlos zurücklässt. Am Montag zuvor sorgte der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim Khan, in Israel, den USA, Deutschland und anderen Staaten für Empörung: Er hatte internationale Haftbefehle gegen die Führung der radikalislamischen Hamas beantragt und zugleich gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant.

Völkerrecht im Fokus: Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs sorgen für Diskussion

Völkerrecht im Fokus: Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs sorgen für Diskussion

Beide Entscheidungen machen die Schwächen des Völkerrechts anschaulich, das für die einen zahnlos, für die anderen übergriffig wirkt und für Laien schwer verständlich ist. Unfaires Urteil gegen Israel – und der Druck wird immer höher

Das ist auch kein Wunder: So sorgt bei der jüngsten IGH-Entscheidung schon ein Komma für Dissens unter Völkerrechtlern. In dem von Südafrika angestoßenen Verfahren geht es um den Vorwurf, dass Israel Völkermord an den Palästinensern begehe. Bis zu einem Urteil dürfte es zwar noch Jahre dauern, doch bei dringenden Anliegen kann es Eilentscheidungen geben: Zuletzt wurde dabei Israel verpflichtet, den Militäreinsatz in Rafah unverzüglich zu beenden.

Der Druck wird höher: Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs sorgen für Aufmerksamkeit

Der Druck wird höher: Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs und des Internationalen Strafgerichtshofs sorgen für Aufmerksamkeit

Der Berliner Völkerrechtler Helmut Aust gehört zu jenen, die sagen, dass eine so weitreichende Eilentscheidung in der Geschichte des Internationalen Gerichtshofs präzedenzlos ist. Allerdings weist er auch darauf hin: Die konkrete Anordnung zu Rafah ist wegen eines Relativsatzes und eines Kommas hochgradig unklar.

Ist der Internationale Strafgerichtshof antisemitisch? Haftbefehl gegen Netanjahu und Hamas-Führer

So wird Israel in der Anordnung in englischer Sprache aufgefordert sofort ihre Militäroffensive zu stoppen, und jede andere Maßnahme im Gouvernement Rafah, die der Gruppe der Palästinenser im Gazastreifen Lebensbedingungen auferlegen könnten, die ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeiführen könnten. Aust sagt: Dieses Komma entscheidet über die Tragweite der Anordnung.

Ist der Internationale Strafgerichtshof antisemitisch?

Ist der Internationale Strafgerichtshof antisemitisch?

Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim Khan, hat internationale Haftbefehle gegen die Führung der radikalislamischen Hamas beantragt und zugleich gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu und Verteidigungsminister Joav Galant. Netanjahu nannte Khan daraufhin einen „großen Antisemiten der Moderne“, Galant warf ihm vor, eine „abscheuliche Parallele“ zwischen Israel und der Hamas zu ziehen.

Völkerrechtler Helmut Aust sagt zu solcher Kritik an Khan: Der Vorwurf der Gleichsetzung ist nicht weiterführend. Es ist ein politischer Vorwurf, der mit einer rechtlichen Bewertung der beantragten Haftbefehle zunächst einmal nichts zu tun hat.

Udo Mayer

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