Kreis Wesel: Zoll prüft fünf Gastronomiebetriebe auf Schwarzarbeit

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Kreis Wesel: Zoll prüft fünf Gastronomiebetriebe auf Schwarzarbeit

Im Kreis Wesel sind die Zollbehörden aktiv geworden, um gegen die Schwarzarbeit in der Gastronomie vorzugehen. Insgesamt fünf Gastronomiebetriebe werden derzeit von den Beamten überprüft, um festzustellen, ob sie gegen die Sozialversicherungsgesetze und die Steuerrecht verstoßen. Die Kontrollen sind Teil einer landesweiten Aktion, um die Schwarzarbeit in der Branche zu bekämpfen. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden mit großem Interesse erwartet.

Zoll prüft fünf Gastronomiebetriebe auf Schwarzarbeit im Kreis Wesel

Der Zoll ist am Freitag bei einer Schwerpunktaktion im Kreis Wesel gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Gastronomie vorgegangen. Dabei wurden fünf Gastronomiebetriebe in vier Kommunen überprüft.

Nach Information von Augenzeugen gehörte auch ein Restaurant in Sonsbeck dazu. Wie das Hauptzollamt Duisburg auf Nachfrage mitteilt, sind bei den Prüfungen keine Verstöße oder Ordnungswidrigkeiten festgestellt worden.

„Solche Prüfungen gehören zum Tagesgeschäft der Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, teilt das Hauptzollamt mit. „Außerdem finden ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz statt.“

Bei den Kontrollen am Freitag waren sieben Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz. Sie prüften in Form von Personenbefragungen und Sichtung von Geschäftsunterlagen unter anderem, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben oder Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden.

Auch ob Ausländer die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderliche Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen sowie ob die Mindestarbeitsbedingungen – beispielsweise Mindestlohn – eingehalten werden, wurde überprüft.

„Bei den Prüfungen wurden keine Verstöße oder Ordnungswidrigkeit festgestellt“, gibt das Hauptzollamt bekannt. „Ein erfreuliches Ergebnis“, wie ein Sprecher betont. „Es ist für das Hauptzollamt auch eine wichtige Erkenntnis, dass sich überprüfte Betriebe an alle Bestimmungen halten.“

Darüber, in welchen fünf Gastronomien die Kontrollen durchgeführt wurden, gibt das Zollamt aufgrund des Steuergeheimnisses und des Sozialdatenschutzes keine Information.

Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz

Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz

Auch im Jahr 2023 waren die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS Tag für Tag im Einsatz. Sie prüften im Zuständigkeitsbezirk des Hauptzollamts Duisburg rund 1000 Arbeitgeber und deren Beschäftigte in allen Wirtschaftsbereichen.

In der Summe wurden rund 5900 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die ermittelte Schadenssumme belief sich auf rund neun Millionen Euro – unter anderem durch nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge, nicht gezahlte Steuern und sonstige Schäden wie nicht gezahlte Mindestlöhne.

Die Ermittlungen der Zöllnerinnen und Zöllner der FKS führten 2023 dazu, dass Gerichte Geldstrafen in Höhe von über einer Million Euro und Freiheitsstrafen von über 30 Jahren verhängten.

Martin Weiß

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