Jobcenter kürzen 2023 wieder häufiger Bürgergeld für Unwillige

Die Jobcenter werden im Jahr 2023 wieder vermehrt Bürgergeld für Unwillige kürzen. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Arbeitsmotivation der Leistungsempfänger zu steigern und Anreize zur Arbeitssuche zu schaffen. Durch die Kürzungen sollen Personen, die sich nicht ausreichend um eine Arbeitsaufnahme bemühen, stärker in die Pflicht genommen werden. Das Bürgergeld wird daher gezielter eingesetzt, um Arbeitsunwillige zur Arbeitssuche zu motivieren und die Integration in den Arbeitsmarkt zu fördern. Diese Maßnahme ist Teil der Arbeitsmarktreform und soll dazu beitragen, die Arbeitslosenquote zu senken und die Wirtschaft anzukurbeln.

Leistungskürzungen steigen: Mehr Bürgergeld-Empfänger betroffen, Jobcenter verhängen verstärkt Leistungsminderungen

Leistungskürzungen steigen: Mehr Bürgergeld-Empfänger betroffen, Jobcenter verhängen verstärkt Leistungsminderungen

Die Zahl der Leistungskürzungen hat gegenüber dem Vorjahr zugenommen, wie die Bundesagentur für Arbeit (BA) mitteilte. Dies betraf eine kleine Minderheit von 2,6 Prozent aller Leistungsberechtigten. Insgesamt lag die Zahl der Kürzungen über dem Niveau der letzten drei Jahre, jedoch deutlich unter dem Stand vor der Corona-Pandemie. Ein Grund für den Rückgang war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2019 und die Neuregelung der Leistungsminderungen mit der Einführung des Bürgergelds 2023.

Im Jahr 2023 wurden insgesamt 226.008 Leistungsminderungen verhängt, was einem Anstieg von 77.520 im Vergleich zu 2022 entspricht. Davon waren 128.415 erwerbsfähige Leistungsberechtigte betroffen. Etwa vier Fünftel der Kürzungen resultierten aus nicht wahrgenommenen Terminen. Zwischen Februar und Dezember wurden 15.477 Leistungsminderungen aufgrund der Weigerung zur Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit oder Qualifizierungsmaßnahme ausgesprochen. Für den Monat Januar liegen noch keine genauen Unterscheidungen vor.

Die Leistungen dürfen laut Gesetz um maximal 30 Prozent des Regelbedarfs gekürzt werden, wobei Miet- und Heizkosten unberührt bleiben. Bei Pflichtverletzungen wird der Regelbedarf gestaffelt gekürzt: um 10 Prozent für einen Monat bei der ersten, um 20 Prozent für zwei Monate bei der zweiten und um 30 Prozent für drei Monate bei der dritten Stufe. Seit März 2024 gilt die Regelung, dass der Regelbedarf für bis zu zwei Monate vollständig entzogen werden kann, insbesondere für Totalverweigerer, die wiederholt die Zusammenarbeit mit den Jobcentern verweigern und keine zumutbare Arbeit aufnehmen. Der monatliche Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen beträgt derzeit 563 Euro für den Lebensunterhalt, zuzüglich der Zahlungen für Miete und Heizung.

Heike Schulze

Ich bin Heike, ein erfahrener Redakteur und der Chefredakteur der Website Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Branche sorge ich dafür, dass unsere Leser stets aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität erhalten. Meine Leidenschaft für den Journalismus und mein Engagement für qualitativ hochwertige Berichterstattung spiegeln sich in jedem Artikel wider, den wir auf Hol Aktuell veröffentlichen. Es ist mir wichtig, unseren Lesern verlässliche Informationen zu liefern und sie stets auf dem neuesten Stand zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up