Sommerferien in Nordrhein-Westfalen: Fehlen am letzten Schultag kann teuer werden - Schüler drohen Bußgeld und Notenminderung

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Sommerferien in Nordrhein-Westfalen: Fehlen am letzten Schultag kann teuer werden - Schüler drohen Bußgeld und Notenminderung

In Nordrhein-Westfalen stehen die Sommerferien vor der Tür, doch für einige Schüler könnte der letzte Schultag zur bösen Überraschung werden. Wer an diesem Tag unentschuldigt fehlt, muss mit Bußgeldern und sogar Notenminderungen rechnen. Das Kultusministerium hat klare Regeln aufgestellt, um die Schulpflicht durchzusetzen. Eltern und Schüler sollten sich daher genau informieren, um keine unliebsamen Konsequenzen zu riskieren. In den folgenden Zeilen erfahren Sie mehr über die Regeln und die möglichen Folgen eines unentschuldigten Fehlens am letzten Schultag.

Ferienverlängerer in NRW: Bußgeld und Notenminderung drohen

Viele Eltern nehmen ihre Kinder früher aus der Schule, um Staus auf den Autobahnen zu umgehen oder kostengünstigere Flüge zu erwischen. Die Zahl der sogenannten Ferienverlängerer ist in Nordrhein-Westfalen seit Jahren auf einem ähnlichen Niveau.

Im Düsseldorfer Regierungsbezirk wurden der Bezirksregierung im vergangenen Jahr 410 Schulpflichtverletzungen im Zusammenhang mit Ferien gemeldet. Im Jahr 2022 waren es 419 Fälle. Im Regierungsbezirk Münster gab es 2023 insgesamt 206 Verfahren wegen Ferienverletzungen.

Die Zahlen beziehen sich jeweils auf die weiterführenden Schulen ohne Hauptschulen und Förderschulen, die der Aufsicht der Schulämter unterliegen. Die Bezirksregierung Arnsberg verzeichnet für vergangenes Jahr 269 Ferienverletzungen.

In den Regierungsbezirken Köln und Detmold werden die Fälle der Ferienverlängerer nicht einzeln erfasst, sondern nur die Bußgeldverfahren, die insgesamt wegen Verletzung der Schulpflicht eingeleitet wurden.

Für das Jahr 2023 waren dies im Regierungsbezirk Köln nach Angaben eines Sprechers 627 Verfahren, für das Jahr 2024 wurden dort bisher 428 Verfahren eingeleitet. Im Bezirk Düsseldorf ist die Zahl der allgemeinen Verfahren sehr viel höher: 2022 waren es 3195, im vergangenen Jahr 3242 Verfahren.

Geht man bis 2018 zurück, ist erkennbar, dass sich die Zahl stetig erhöht – ausgenommen sind die Pandemie-Jahre. Im Jahr 2018 waren es noch 2300 Fälle im Bezirk Düsseldorf, in denen wegen Fehlens Verfahren eingeleitet wurden.

Im Bezirk Detmold gab es im vergangenen Jahr auch immerhin 850 Bußgeldanordnungen wegen Schulpflichtverletzungen.

„Wir haben grundsätzlich Schulpflicht bis zur letzten Stunde vor den Ferien“, betont Andreas Bartsch, Präsident des Lehrerverbands NRW. „Natürlich ist es reizvoll, 24 Stunden vorher in die Ferien aufzubrechen und den günstigeren Flieger zu bekommen oder freie Fahrt auf der Autobahn zu haben, aber ich würde allen Eltern raten, das Bußgeld nicht zu riskieren.“

In den Schulen werde hartnäckig nachgehakt, wenn Kinder am letzten Schultag nicht erscheinen.

„Ich kann Eltern nur raten, ihre Verantwortung wahrzunehmen – auch mit Blick auf die Werteerziehung“, sagt Bartsch. Es könne durchaus passieren, dass die Bundespolizei am Flughafen Paare mit augenscheinlich schulpflichtigen Kindern anspreche.

Die dort angetroffenen Schüler seien an die Schulen gemeldet worden. „Die Schulen selbst haken bei den Familien nach, wenn ihnen im unmittelbaren Anschluss an die Ferien unentschuldigte Fehlzeiten auffallen oder sie erfahren, dass ein Kind schon mit der Familie in den Urlaub gefahren ist.“

Schulpflicht in Deutschland

Schulpflicht in Deutschland

Im Jahr 1919 wurde der regelmäßige Besuch der Schule in die Weimarer Verfassung aufgenommen – als Recht, aber eben auch als Pflicht für alle. Höhere Bildung sollte nicht länger das Privileg der Reichen und Mächtigen sein, sondern allen zugutekommen.

Wer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld für jedes einzelne schulpflichtige Kind rechnen. Inzwischen haben sich alle fünf Bezirksregierungen in NRW auf einen einheitlichen Bußgeldkatalog verständigt.

Die Höhe des Bußgeldes beträgt seitdem laut Bezirksregierung Köln ab 300 Euro, je nach Anzahl der Fehltage. Im Höchstfall können es insgesamt 1000 Euro werden, wie der Kölner Sprecher mitteilt.

Bei volljährigen Schülerinnen und Schülern richtet sich das Bußgeldverfahren nicht mehr gegen die Eltern, sondern gegen die Schüler selbst.

„Wenn im Fall eines entschuldigten Fehlens an einer Krankmeldung begründete Zweifel bestehen, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen“, sagt die Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf.

Es gibt aber Gründe, die Schulleitungen akzeptieren können, um ein Kind zu beurlauben – „sofern wichtige schulische Belange nicht entgegenstehen“, sagt der Sprecher aus Köln.

Aber, so betont eine Sprecherin der Bezirksregierung Düsseldorf: „Eine Beurlaubung, um zum Beispiel einen günstigen Ferienflieger nutzen zu können, ist nicht zulässig.“

In einem Erlass des Schulministeriums heißt es: „Unmittelbar vor und im Anschluss an die Ferien darf eine Schülerin oder ein Schüler nur beurlaubt werden, wenn die Beurlaubung ersichtlich nicht dem Zweck dient, die Schulferien zu verlängern, preisgünstigere Urlaubstarife zu nutzen oder möglichen Verkehrsspitzen zu entgehen.“

Für eine Beurlaubung vom Unterricht braucht es also einen wichtigen Grund. So ist sie etwa aus persönlichen Gründen möglich, wenn es eine schwere Erkrankung oder einen Todesfall in der Familie gibt, bei religiösen Feiern oder einer Hochzeit.

Auch die Teilnahme an Wettbewerben, künstlerischen Aufführungen oder Sportveranstaltungen kann ein Grund für eine Beurlaubung sein.

„Ein leichtes Hüsteln ist hingegen kein Grund, den letzten Schultag ausfallen zu lassen“, sagt Bartsch.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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