Psychisch auffällige Straftäter: Spezielle Abteilungen in Duisburg werden eingerichtet
In der Stadt Duisburg wird ein wichtiger Schritt in Richtung einer verbesserten Justizvollzugspsychiatrie unternommen. Es wird beschlossen, spezielle Abteilungen für psychisch auffällige Straftäter einzurichten. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, dass diejenigen, die aufgrund von psychischen Störungen delinquent werden, angemessene Betreuung und Therapie erhalten. Dieser Ansatz soll nicht nur den Betroffenen selbst helfen, sondern auch die Gesellschaft als Ganzes vor weiteren Straftaten schützen. Durch die Einrichtung dieser speziellen Abteilungen wird die Stadt Duisburg einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der öffentlichen Sicherheit leisten.
Duisburg schafft Spezialabteilungen für psychisch auffällige Straftäter
Die Duisburger Staatsanwaltschaft richtet zwei neue Sonderdezernate ein, um sich speziell auf psychisch auffällige Straftäter zu konzentrieren. Dieser Schritt reagiert auf die in den letzten Jahren gestiegene Zahl von Verfahren gegen solche Personen, teilte die Behörde mit.
Erkenntnisse ausgetauscht, um Eskalation zu vermeiden
Erkenntnisse über potenziell gefährliche Personen sollen so frühzeitig und gebündelt ausgetauscht werden, um eine drohende Eskalation schnell zu erkennen. Dieser Ansatz soll dazu beitragen, dass Verbrechen wie der Messerangriff eines 21-Jährigen auf zwei Kinder in Marxloh im Februar vermieden werden können.
Vorherige Ermittlungen verzögert
Der 21-Jährige war laut eines Berichts des Justizministeriums den Behörden bekannt. Weil sich die Ermittlungen verzögerten, wurde seine Wohnung zunächst nicht durchsucht. Bei der Polizei ging eine Akte erst nach der Tat ein.
Zwei neue Dezernate für eine effektivere Strafverfolgung
Die beiden neuen Sonderdezernate sollen Verfahren wegen Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten, also insbesondere Amokdrohungen, auffälliger Straftäter bearbeiten. Durch die Konzentration auf diese speziellen Fälle erhofft sich die Staatsanwaltschaft, die Strafverfolgung effektiver ablaufen zu lassen.
Planstelle zugewiesen
Das Justizministerium hat eine Planstelle zugewiesen, die dafür verwendet werde. Bei jeweils 50 Prozent Arbeitskraftanteil gebe es somit zwei feste Ansprechpersonen bei der Staatsanwaltschaft.
Kooperation mit anderen Behörden
Besonders in den vergangenen Jahren hätten sich die Strafverfahren gegen psychisch auffällige Straftäter gehäuft, die benötigten besondere Maßnahmen und eine konzentrierte Vorgehensweise mit allen beteiligten Behörden, etwa Gesundheitsämter oder psychiatrische Kliniken. So wurde zuvor bereits auch schon zusammengearbeitet, bestätigt die Sprecherin der Duisburger Staatsanwaltschaft.
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