- Laub entsorgen: Tipps, Regeln und Ordnungswidrigkeiten bei der Herbstsäuberung
- Herbstsäuberung: Die richtigen Tipps und Regeln für eine saubere Entsorgung des Laubs
- Entsorgung von Laub: Möglichkeiten und Regeln
- Ordnungswidrigkeiten bei der Entsorgung von Laub
- Lärmbelästigung durch Laubbläser und Laubsauger
- Haftung bei Unfällen durch Laub
- Versicherung bei Unfällen durch Laub
Laub entsorgen: Tipps, Regeln und Ordnungswidrigkeiten bei der Herbstsäuberung
Der Herbst ist da und mit ihm die Zeit, sich um das Laub in Ihrem Garten zu kümmern. Doch wie entsorgt man es richtig? In diesem Artikel erfahren Sie, welche Regeln Sie beachten müssen, um keine Ordnungswidrigkeiten zu begehen. Denn nicht nur die richtige Entsorgung des Laubes ist wichtig, sondern auch die Einhaltung von Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen. Wir bieten Ihnen praktische Tipps, um Ihren Garten aufgeräumt und die Umwelt geschützt zu halten. Lesen Sie weiter, um mehr über die richtigen Methoden der Laubentsorgung zu erfahren und wie Sie sich vor Geldbußen und anderen Konsequenzen schützen können.
Herbstsäuberung: Die richtigen Tipps und Regeln für eine saubere Entsorgung des Laubs
Der Herbst nähert sich mit großen Schritten und mit ihm häufen sich die Laubberge. Doch gerade bei Nässe kann der laubbedeckte Boden schnell glatt wie eine Eisfläche werden und zu schweren Stürzen führen. Wie entsorgt man Laub richtig?
Entsorgung von Laub: Möglichkeiten und Regeln
Wer die herabgefallenen Blätter ordnungsgemäß entsorgen will, hat dazu mehrere Möglichkeiten. Zum einen können sie in kleinen Mengen in der Biotonne oder auf dem Kompost gebracht werden. Bei größeren Mengen empfiehlt es sich, das Laub in dafür vorgesehene Säcke zu packen und zum Recycling- oder Wertstoffhof zu bringen.
Wichtig: Laub darf weder in den Restmüll noch in die Papiertonne geworfen werden, auch verbrannt werden darf es zumeist nicht.
Ordnungswidrigkeiten bei der Entsorgung von Laub
Wer sich nicht sicher ist, wie Laub richtig entsorgt wird und welche Regeln für die Entsorgung gelten, der findet nach Angaben von Haus und Grund Deutschland hilfreiche Informationen auf den Webseiten der kommunalen Entsorger.
Achtung: Wer Laub im Wald entsorgt, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Lärmbelästigung durch Laubbläser und Laubsauger
Die Nutzung von Rechen ist nach Angabe der Verbraucherzentrale NRW unproblematisch und nicht an Ruhezeiten geknüpft. Bei Laubbläsern und Laubsaugern, die Geräusche verursachen, gelten bestimmte Regeln.
Wichtig: Laubbläser dürfen an Sonn- und Feiertagen nicht in Wohngebieten benutzt werden. Werktags dürfen sie nur in den Zeiträumen zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr zum Einsatz kommen.
Haftung bei Unfällen durch Laub
Grundsätzlich obliegt die Verkehrssicherungspflicht für den öffentlichen Straßenraum der Gemeinde. Vielerorts überträgt sie die Pflicht durch kommunale Straßenreinigungsatzungen – insbesondere für die Gehwege – auf die anliegenden Eigentümer.
Wichtig: Die Private Haftpflichtversicherung von Mietern oder Eigentümern tritt bei Stürzen ein. Dies trifft auch auf Besitzer von selbst genutzten Eigenheimen zu.
Versicherung bei Unfällen durch Laub
Bei Besitzern eines Mehrfamilienhauses und Vermietern eines Einfamilienhauses tritt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ein, wenn ein Mensch sich durch Laub im Herbst verletzt.
Wichtig: Bei Anlagen mit Eigentumswohnungen sind alle Parteien gemeinsam in der Pflicht, dass Personen durch Herbstlaub nichts Schlimmes passiert.
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