Verfassungsgericht hält Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig

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Verfassungsgericht hält Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass Teile des BKA-Gesetzes gegen die Verfassung verstoßen. Das Gericht urteilte, dass die umstrittenen Regelungen des Gesetzes, die dem Bundeskriminalamt (BKA) erweiterte Befugnisse einräumen, die Grundrechte der Bürger verletzen. Insbesondere die Vorschriften zur Online-Durchsuchung und zur Quellen-TKÜ (Quellen-Telekommunikationsüberwachung) seien verfassungswidrig. Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist ein wichtiger Schritt für den Schutz der Bürgerrechte und die Begrenzung der Überwachungsbefugnisse der Sicherheitsbehörden.

Bundesverfassungsgericht: Teile des BKAGesetzes für verfassungswidrig erklärt

Bundesverfassungsgericht: Teile des BKAGesetzes für verfassungswidrig erklärt

Das Bundesverfassungsgericht hat Teile des sogenannten Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) für verfassungswidrig erklärt und hält Änderungen an dem Gesetz für notwendig. Der Erste Senat des Gerichts entschied am Dienstag, dass einzelne Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) zur Speicherung und Erhebung von Daten nicht mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vereinbar sind.

Probleme bei der heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen

Ein besonderes Problem sehen die Karlsruher Richter bei der Befugnis des BKA zur heimlichen Überwachung von Kontaktpersonen von Terrorverdächtigen. Laut Verfassungsgerichtspräsident Stephan Harbarth stellen heimliche Überwachungsmaßnahmen einen besonders schweren Eingriff dar. Wenn sich solche Maßnahmen lediglich gegen Kontaktpersonen richteten, müsse daher eine spezifische individuelle Nähe der Betroffenen zu der aufklärenden Gefahr vorliegen. Diesen Anforderungen genüge die entsprechende Regelung im BKA-Gesetz nicht.

Kritik an der Datenspeicherung

Bei der Speicherung personenbezogener Daten bemängelten die Richter, dass es an einer angemessenen Speicherschwelle und an ausreichenden Vorgaben zur Speicherdauer fehle. Die Kritik an der Datenspeicherung bezog sich dabei auf den polizeilichen Informationsverbund, eine gemeinsame föderale Datenplattform der Polizeibehörden des Bundes und der Länder zum Austausch von Daten.

Erfolg für die Freiheitsrechte

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) feierte das Urteil als Erfolg für die Freiheitsrechte. Unter den Beschwerdeführern waren Rechtsanwältinnen, ein politischer Aktivist und Fußballfans, deren Daten in Polizeidatenbanken gelandet waren.

Folgen für das neue Sicherheitspaket

Das Urteil könnte auch Auswirkungen auf das neue Sicherheitspaket der Ampel-Koalition haben, das sich derzeit noch im parlamentarischen Verfahren befindet. Gerade liegt mit dem Sicherheitspaket erneut ein Gesetz im Bundestag, das tiefgreifende Verschärfungen im Sicherheitsrecht vorsieht – wieder einmal weit über die Grenzen des Grundgesetzes hinaus, sagte GFF-Rechtsanwalt Bijan Moini. Aus Respekt vor der Verfassung müssen diese grundrechtswidrigen Verschärfungen dringend zurückgestutzt werden – bevor es das Bundesverfassungsgericht wieder tut.

Heike Schulze

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