Brand in BBZ-Halle Grevenbroich: Kreis erhöht Belohnung auf 5000 Euro Übersetzung: Brand in BBZ-Halle Grevenbroich: Der Kreis erhöht die Belohnung au

Am 15. Juli 2022 ging ein verheerender Brand in der BBZ-Halle in Grevenbroich. Der Kreis hat nun entschieden, die Belohnung für Hinweise, die zur Aufklärung des Falles beitragen, auf 5000 Euro zu erhöhen. Dieser Schritt soll dazu beitragen, dass Zeugen und Hinweisgeber ermutigt werden, sich zu melden und damit den Ermittlungen zu helfen. Die Polizei und die Feuerwehr haben bereits umfangreiche Ermittlungen aufgenommen, um den oder die Verantwortlichen für den Brand zu finden. Nun hofft man, dass die erhöhte Belohnung weitere Hinweise bringt, um den Fall aufzuklären.

Euro Belohnung: Kreis erhöht Belohnung für Brandstifter Bekennungen

Euro Belohnung: Kreis erhöht Belohnung für Brandstifter Bekennungen

Ein Monat nach dem offenbar vorsätzlich gelegten Feuer in der Sporthalle des Berufsbildungszentrums in Grevenbroich hat der Rhein-Kreis Neuss die Belohnung für Hinweise erhöht, die zur Ergreifung der Brandstifter führen. Die Summe wurde mehr als verdoppelt: Ausgelobt sind nun 5000 Euro.

Wie der Rhein-Kreis und die Kreispolizeibehörde gemeinsam mitteilten, haben die Ermittlungen bisher nicht zu Verdächtigen geführt. Der Schaden liegt nach ersten Erkenntnissen im hohen sechsstelligen Bereich; die Halle wird für Monate nicht nutzbar sein.

Wer sagen kann, wer das Feuer am Mittwochabend, 10. April, in der Sporthalle am BBZ gelegt hat, wird gebeten, sich unter der Rufnummer 02131 3000 bei der Kripo zu melden. Auch per E-Mail nimmt die Polizei Hinweise entgegen. Die Adresse lautet [email protected].

Der Brand in der Halle, deren 1,9 Millionen Euro teure Sanierung vor einigen Monaten begonnen hatte, löste am 10. April einen großen Einsatz der Feuerwehr aus. Nahe einer mit einem Prallschutz versehenen Wand hatten Unbekannte auf dem Boden liegende Gegenstände angesteckt. Die Flammen griffen in der Folge auf die Wand über und breiteten sich rasant aus.

Bei den Löscharbeiten musste die Feuerwehr auch Teile des Bodens und der Decke öffnen. Laut Polizei hatten sich die mutmaßlichen Brandstifter Zugang zu der Halle verschafft, indem sie eine Tür aufhebelten. Vor dem Ausbruch des Feuers sollen sie noch in den angrenzenden Räumen randaliert haben.

Zur Belohnung teilte der Rhein-Kreis mit, dass über deren Zuerkennung und Verteilung unter Ausschluss des Rechtswegs entschieden wird. Die Belohnung ist ausschließlich für Privatpersonen bestimmt, die nicht an der Straftat beteiligt waren – und sie ist nicht für Amtsträger bestimmt, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört.

Martin Weiß

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