Chefredaktion kritisiert Rheinische Post und weitere Medien wegen Überschrift-Kritik

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Chefredaktion kritisiert Rheinische Post und weitere Medien wegen Überschrift-Kritik

In einer kontroversen Debatte über die journalistische Praxis haben sich führende Medien wie die Rheinische Post und weitere Publikationen scharfer Kritik von Seiten der Chefredaktion ausgesetzt gesehen. Die Kritik richtet sich gegen die Überschriften bestimmter Artikel, die irreführend oder missverständlich seien. Die Chefredaktion warf den Medien vor, sie würden sensationslüsterne Schlagzeilen verwenden, um Aufmerksamkeit zu erregen, anstatt sich auf seriöse Berichterstattung zu konzentrieren. Die Debatte wirft Fragen über die Verantwortung der Medien in der Berichterstattung auf und über die Grenzen der journalistischen Freiheit.

Presserat kritisiert Rheinische Post und weitere Medien wegen Überschriften

Der Presserat hat eine Rüge gegen die Online-Ausgabe der Rheinischen Post ausgesprochen, weil sie in ihrer Berichterstattung über eine Entscheidung des Landgerichts München die Wahrheit verdreht hat. Das Gericht hatte bei der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ den Anfangsverdacht einer kriminellen Vereinigung als gegeben angesehen. Die Rheinische Post jedoch titelte, das Gericht habe die Gruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft.

Der Presserat kritisiert, dass diese Darstellung weit über den tatsächlichen Inhalt des Urteils hinausgeht und nicht mit der journalistischen Sorgfaltspflicht vereinbar ist. Die Meldung stammte von der Nachrichtenagentur AFP. Der Presserat rügte in dieser Sache auch die Springer-Titel bz-berlin.de, bild.de und welt.de sowie die Online-Ausgaben der „Sächsischen Zeitung“ und – in einer früheren Entscheidung – der „Zeit“.

Rheinische Post und weitere Blätter in der Kritik

Die Zeit wehrt sich gegen die Rüge und hält die Überschrift für rechtmäßig. Laut der Zeit dürfe in einer Überschrift pointiert zusammengefasst werden, was später im Artikel differenziert geschildert wird, eine Überschrift könne also nicht isoliert betrachtet werden. Die Rüge richtet sich nur gegen die Überschrift, der Text sei nicht beanstandet worden. Das gilt auch für die Rheinische Post.

Der Presserat dient der freiwilligen Selbstkontrolle der Print- und Onlinemedien in Deutschland. Er tritt für die Einhaltung ethischer Standards und Verantwortung im Journalismus sowie für die Wahrung des Ansehens der Presse ein. Zu den Plenumsmitglieder gehört auch der Chefredakteur der Rheinischen Post, Moritz Döbler.

Der Pressekodex des Presserats, in dem auch die Sorgfaltspflicht verankert ist, schreibt die Veröffentlichung von Rügen vor: Der Leser muss den Sachverhalt der gerügten Veröffentlichung erfahren und informiert werden, welcher publizistischer Grundsatz durch die Veröffentlichung verletzt wurde. Das gilt auch dann, wenn gerügte Medien wie in diesem Fall die Entscheidung für ungerechtfertigt halten. Dieser Pflicht hat die Rheinische Post mit diesem Artikel genüge getan.

Bei seinen aktuellen Entscheidungen hat der Presserat 18 weitere Rügen wegen anderer Sachverhalte ausgesprochen, unter anderem wegen Verstößen gegen den Opferschutz und diversen Fällen von Schleichwerbung.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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