Der Bundesrat billigt neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

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Der Bundesrat billigt neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr

In einer bedeutenden Entscheidung hat der Bundesrat am vergangenen Freitag einem neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr zugestimmt. Dieser Beschluss hat weitreichende Auswirkungen auf die deutsche Verkehrspolitik und die Strafverfolgung im Zusammenhang mit Drogen am Steuer. Der neue Grenzwert beträgt 3,0 Mikrogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Liter Blut, was bedeutet, dass Fahrer, die einen höheren Wert aufweisen, mit Strafverfolgung rechnen müssen. Die Änderung soll dazu beitragen, die Straßenverkehrssicherheit zu erhöhen und die Zahl der Verkehrsunfälle zu reduzieren, die durch Drogenbeeinflussung verursacht werden.

Bundesrat setzt neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr fest

Der Bundesrat hat am Freitag eine Gesetzesänderung gebilligt, die einen neuen Cannabis-Grenzwert im Straßenverkehr festsetzt. Künftig sind 3,5 Nanogramm des berauschenden Wirkstoffs THC pro Milliliter im Blutserum erlaubt.

Bislang war das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Drogeneinfluss generell verboten. Gerichte hatten jedoch zuletzt eine Schwelle von einem Nanogramm THC pro Milliliter Blut festgelegt.

Bei erstmaliger Überschreitung des neuen Grenzwerts droht eine Strafzahlung von 500 Euro sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Zudem gilt ein Alkoholverbot für Cannabis-Konsumenten.

Der neue Grenzwert entspricht einem Risiko vergleichbar mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 Promille. Damit sollen nur diejenigen sanktioniert werden, bei denen der Cannabis-Konsum in einem gewissen zeitlichen Bezug zum Führen eines Kraftfahrzeugs erfolgte.

Liberalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland

Liberalisierung des Cannabis-Konsums in Deutschland

Seit der Teillegalisierung von Cannabis sind Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen.

Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Anbau und Abgabe wird vorerst über Anbauvereine ermöglicht.

Die Expertenkommission des Bundesverkehrsministeriums hatte den neuen Grenzwert empfohlen, um nur diejenigen zu sanktionieren, die unter dem Einfluss von Cannabis am Steuer sitzen.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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