Die Stadtverwaltung Wermelskirchen weist auf die Quartalszahlung hin.
Die Stadtverwaltung Wermelskirchen erinnert alle Bürgerinnen und Bürger daran, dass die nächste Quartalszahlung ansteht. Gemäß der städtischen Abgabenordnung sind die Einwohner von Wermelskirchen verpflichtet, ihre Steuern und Abgaben pünktlich zu entrichten. Die Quartalszahlung ist eine wichtige Einnahmequelle für die Stadt, um wichtige Infrastrukturprojekte und soziale Einrichtungen zu finanzieren. Die Stadtverwaltung bittet alle Bürger, die Fristen einzuhalten und die Zahlungen rechtzeitig vorzunehmen, um Verzugszinsen zu vermeiden.
Zweite Quartalszahlung für Grundbesitzabgaben und Gewerbesteuern
Die Stadtverwaltung Wermelskirchen erinnert an den Fälligkeitstermin am 15. Mai für die zweite Quartalszahlung für Grundbesitzabgaben (Grundsteuer, Abfall- und gegebenenfalls Abwasser-Gebühren) sowie Gewerbesteuer-Vorauszahlungen und Hundesteuer.
Alle Abgabenpflichtigen, die nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, diesen Zahlungstermin zu beachten und einzuhalten. „Für verspätet eingehende oder zu geringe Abgabenzahlungen müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Mahngebühren und Säumniszuschläge erhoben werden“, warnt die Verwaltung.
Die Stadt weist darauf hin, dass das Kassenzeichen vom aktuellen Abgabenbescheid des Jahres 2024 bei Überweisungen anzugeben ist.
Die Stadtkasse empfiehlt den Abgabepflichtigen, am SEPA-Lastschriftverfahren teilzunehmen, damit fällige Beträge immer rechtzeitig und in korrekter Höhe abgebucht werden können. Ein Widerruf sei dabei jederzeit möglich.
Entsprechende Vordrucke sind bei der Stadt Wermelskirchen per E-Mail an [email protected] oder auf der Internetseite der Stadt unter wermelskirchen.de über die Rubrik „Formulare von A-Z“ unter SEPA-Lastschriftmandat erhältlich.
Rücksprache: Bei Fragen stehen die Mitarbeiter der Stadtkasse, der Abgaben-Erhebung und der Verwaltung des Städtischen Abwasserbetriebs zur Verfügung. Anliegen können zudem an die zentralen E-Mail-Adressen gesendet werden:
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