Bei der Steuererklärung 2023 gibt das Finanzamt in Wermelskirchen wertvolle Tipps für Steuerzahler. Es ist wichtig, alle relevanten Dokumente wie Einkommensnachweise, Belege und Bescheinigungen sorgfältig zu sammeln und zu prüfen. Zudem sollte man sich über neue steuerliche Regelungen und Änderungen informieren, um mögliche Steuererleichterungen optimal nutzen zu können. Ein frühzeitiger Beginn der Steuererklärung erleichtert den Prozess und minimiert potenzielle Fehler. Das Finanzamt empfiehlt außerdem, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um steuerliche Vorteile nicht zu verpassen. Mit diesen Tipps können Steuerzahler sicherstellen, dass ihre Steuererklärung für das Jahr 2023 korrekt und rechtzeitig eingereicht wird.
Steuererklärung: Wichtige Änderungen und Tipps vom Finanzamt Wermelskirchen
Von welchen steuerlichen Anpassungen und Änderungen profitieren die Bürger?
Für die Einkommenssteuererklärung 2023 gibt es einige Änderungen zu beachten – die Steuerzahler können davon aber profitieren.
Höhere Freibeträge und Entlastungen: Das erwartet Steuerzahler
Zunächst steigt der Grundfreibetrag um 561 Euro auf 10.908 Euro pro Person. Bis zu diesem Betrag bleibt das Einkommen steuerfrei.
Arbeitnehmer und Eltern aufgepasst: Neue Regelungen für die Steuererklärung
Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt im Jahr 2024 auf 4476 Euro pro Elternteil.
Alleinerziehenden wird außerhalb des Familienleistungsausgleichs, also zusätzlich zum Kindergeld und Kinderfreibetrag, ein Entlastungsbetrag gewährt.
Einnahmen, etwa aus der Tätigkeit als Übungsleiter in einem gemeinnützigen Verein oder aus einer Lehr- oder Vortragstätigkeit an Volkshochschulen, sind bis zu einem Betrag von 3000 Euro jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei.
Mit dem Sparer-Pauschbetrag werden Werbungskosten pauschal abgegolten.
Zum einen können Bürger eine Tagespauschale für bis zu 210 Tage geltend machen.
Beiträge zur Altersvorsorge können vollständig als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden.
Die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Jahr 2023 ist vor wenigen Wochen gestartet.
Das Finanzamt Leverkusen empfiehlt, die Steuererklärung digital über das Programm „Elster“ abzugeben.
Belege zur Steuererklärung sind erst nach Aufforderung des Finanzamtes vorzulegen.
Telefonisch ist das Finanzamt Leverkusen erreichbar.
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