ESC 2024: Niederländer Joost Klein ausgeschieden

Die ESC 2024 hat bereits ihr erstes Opfer gefunden: Der niederländische Kandidat Joost Klein ist ausgeschieden. Die Entscheidung fiel am Ende einer spannenden Abstimmung, bei der die Jury und die Zuschauer ihre Stimmen abgaben. Der junge Sänger, der mit seinem emotionalen Lied Stille Wasser angetreten war, konnte leider nicht genug Punkte sammeln, um in die nächste Runde zu gelangen. Die Fans des Eurovision Song Contest sind schockiert und diskutieren bereits heftig über die Entscheidung. Was ging schief? Hat die Jury richtig entschieden? Die Frage nach der Zukunft von Joost Klein bleibt offen.

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Joost Klein ausgeschieden: Polizei-Ermittlungen nach Halbfinal-Auftritt

Der niederländische Teilnehmer Joost Klein ist nach seinem Auftritt im Halbfinale des Eurovision Song Contest 2024 ausgeschieden. Grund dafür sind Polizei-Ermittlungen im Kontext eines Zwischenfalls.

Die Europäische Rundfunkunion (EBU) gab bekannt, dass die schwedische Polizei eine Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht.

„Die EBU hat entschieden, dass es für ihn nicht angebracht ist, weiter am Wettbewerb teilzunehmen, während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt“, heißt es in einer EBU-Mitteilung.

Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest wird nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt.

Keine Beteiligung anderer Künstler oder Delegationsmitglieder

Keine Beteiligung anderer Künstler oder Delegationsmitglieder

Die EBU betonte, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesem Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren.

Die EBU verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltungen und ist bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten.

„Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet“, heißt es in der EBU-Mitteilung.

Joost Klein hatte bereits am Freitag nicht an den zwei Durchlaufproben für das große Finale teilgenommen. Grund dafür waren laut einer EBU-Mitteilung vom Freitag Untersuchungen eines Falls, die den niederländischen Künstler betreffen.

Heike Schulze

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