Essen: Großer Fuß von Hahn darf nicht in Wohngebiet leben

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Essen: Großer Fuß von Hahn darf nicht in Wohngebiet leben

In der Stadt Essen herrscht momentan eine ungewöhnliche Debatte. Ein großer Fuß von einem Hahn namens Friedrich darf nicht in einem Wohngebiet leben. Der Grund dafür ist, dass die Anwohner sich über den Lärm und die Unruhe beschwert haben, die durch den Hahn verursacht werden. Die Stadtverwaltung hat sich gezwungen gesehen, eine Entscheidung zu treffen, um die Interessen der Anwohner zu schützen. Doch der Besitzer des Hahns ist nicht einverstanden und wehrt sich gegen die Entscheidung. Die Geschichte um den großen Fuß von Hahn in Essen entwickelt sich zu einem echten Medienereignis.

Gericht bestätigt Ordnungsverfügung gegen Hahn Bigfoot

Ein Ende hat das Kapitel um den Hahn Bigfoot in Düsseldorf-Vennhausen. Das Oberverwaltungsgericht hat eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bestätigt und damit die Ordnungsverfügung gegen den Hahn bestätigt.

Die Geschichte begann mit einer Beschwerde von Nachbarn, die sich über den Lärm des Hahns beschwert hatten. Die Stadt Düsseldorf forderte daraufhin die Eigentümer auf, die Haltung des Hahns einzustellen. Die Haltung der vier Hennen auf dem Grundstück blieb jedoch unbeanstandet.

Baurechtliche Prüfung

Baurechtliche Prüfung

Das Gericht stellte fest, dass die Haltung des Hahns im Gartenbereich samt Stallgebäude in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück der Eigenart des Wohngebiets widerspricht. Die Eigentümer hatten argumentiert, dass die Haltung des Hahns im Rahmen einer artgerechten und nachhaltigen Hühnerhaltung erfolge, da der Hahn in der Gruppe für Ruhe sorge und diese vor Greifvögeln beschütze.

Doch das Gericht führte fort, dass dies für die rein baurechtliche Prüfung nicht erheblich sei. Es komme darauf an, dass die Haltung des Hahns im Wohngebiet nicht zulässig ist.

Keine Rolle spielte das Kräh-Protokoll

Keine Rolle spielte das Kräh-Protokoll

Die Halterin des Hahns hatte während des Verfahrens ein Kräh-Protokoll vorgelegt, in dem penibel aufgelistet ist, wann der Hahn wie lange gekräht hat. Doch auch dies spielte keine Rolle für das Gericht. Die Eigentümer hatten argumentiert, dass der Hahn nie vor 7 Uhr morgens und nachmittags so gut wie nie kräht. Doch das Gericht sah dies als unerheblich an.

Der Beschluss ist unanfechtbar. Der Hahn Bigfoot muss weg.

Heike Schulze

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