Finanzamt Leverkusen warnt Wermelskirchen-Einwohner vor verpassenden Freibeträgen

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Finanzamt Leverkusen warnt Wermelskirchen-Einwohner vor verpassenden Freibeträgen

Das Finanzamt Leverkusen hat eine wichtige Mitteilung für die Einwohner von Wermelskirchen herausgegeben. Die Behörde warnt vor verpassenden Freibeträgen, die bei der Steuererklärung übersehen werden können. Es ist von großer Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Steuererklärung sorgfältig ausfüllen, um nicht auf wertvolle Freibeträge zu verzichten. Insbesondere bei der Vereinigung von Einkommen oder bei der Berücksichtigung von Sonderausgaben können Fehler leicht passieren. Das Finanzamt Leverkusen appelliert an die Einwohner, sich genauestens mit den Steuerregelungen auseinanderzusetzen, um keine Vorteile zu verpassen.

Finanzamt Leverkusen warnt Wermelskirchener Einwohner vor verpassenden Freibeträgen

Wer bestimmte Ausgaben steuerlich geltend machen kann, hat die Möglichkeit, eine Lohnsteuer-Ermäßigung beim Finanzamt zu beantragen. Der Vorteil: Bereits der monatliche Steuerabzug durch den Arbeitgeber wird geringer, und das bedeutet mehr Geld im Portemonnaie.

Zu den abziehbaren Ausgaben zählen beispielsweise Werbungskosten, sofern sie die Pauschale von 1230 Euro übersteigen, sowie Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Diese Ausgaben senken die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber einbehält, sodass am Monatsende mehr vom Bruttoeinkommen übrig bleibt.

Darauf weist das auch für Wermelskirchen zuständige Finanzamt Leverkusen hin. Ab sofort können die Lohnsteuerfreibeträge für die Kalenderjahre 2025 und 2026 beim Finanzamt beantragt werden.

Lohnsteuer-Ermäßigung: Mehr Geld im Monat

Lohnsteuer-Ermäßigung: Mehr Geld im Monat

„Durch die Lohnsteuer-Ermäßigung können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer früher über ihr Geld verfügen. Somit müssen sie nicht mehr bis zum nächsten Jahr warten, um eine Erstattung mit der Steuererklärung zu beantragen“, erläutert Katharina Hecker, Leiterin des Finanzamtes Leverkusen.

„Dadurch, dass der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt, erhöht sich das monatliche Nettoeinkommen. Allerdings fällt in diesem Fall auch die spätere Erstattung im Rahmen der Steuererklärung entsprechend geringer aus, weil die Kosten bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wurden.“

Antragstellung

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung kann papierlos und komplett elektronisch über „Elster“ an das Finanzamt Leverkusen gesendet werden. Anträge, die bis zum 31. Januar 2025 eingehen, werden rückwirkend ab Jahresbeginn berücksichtigt. Bei späteren Anträgen greift die Ermäßigung erst ab dem Folgemonat.

Mit einem Antrag können Freibeträge gleich für zwei Jahre veranschlagt werden. Es ist aber auch möglich, nur für ein Jahr Freibeträge zu beantragen oder bestehende Freibeträge später anzupassen.

„Auf Antrag werden im Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren auch Verluste aus anderen Einkunftsarten berücksichtigt oder die Zahl der Kinderfreibeträge geändert, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“, erklärt das Finanzamt.

Neben der Steuerklasse werden der Kinderfreibetrag sowie die Religionszugehörigkeit für die Berechnung der Lohnsteuer dem Arbeitgeber als elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) zum Abruf bereitgestellt.

Übrigens: Für das laufende Jahr kann der Ermäßigungsantrag noch bis spätestens zum 30. November gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Finanzamtes NRW: finanzamt.nrw.de

Udo Mayer

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