Gericht hebt einstweilige Verfügung für Notwegerecht am Monheimer Greisbachsee auf.

Das Gericht hat die einstweilige Verfügung für das Notwegerecht am Monheimer Greisbachsee aufgehoben. Diese Entscheidung hat weitreichende Konsequenzen für die Anwohner und den Zugang zu dem beliebten See. Die Streitigkeiten um das Notwegerecht haben die lokale Gemeinschaft gespalten und zu langwierigen Gerichtsverfahren geführt. Nun müssen die Beteiligten neue Lösungen finden, um den Zugang zum Greisbachsee zu regeln. Die Aufhebung der Verfügung bedeutet eine Wende in diesem langjährigen Konflikt und wirft Fragen über das Eigentumsrecht und die Nutzung von öffentlichen Gewässern auf. Es bleibt abzuwarten, wie die betroffenen Parteien auf diese Entscheidung reagieren und ob es zu weiteren rechtlichen Schritten kommen wird.

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Gericht hebt einstweilige Verfügung für Notwegerecht am Greisbachsee auf

Das Amtsgericht Langenfeld wird zum 1. Mai die einstweilige Verfügung aufheben, wonach die Stadt Monheim den Eigentümern des Grundstücks am östlichen Greisbachsee ein Notwegerecht einräumen musste. Die Stadt Monheim hatte dagegen Widerspruch eingelegt. Am 7. März hatte Roland Brors einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt, weil die Stadt den Zuweg zum östlichen Ufer des Greisbachsees versperrt hatte. Er forderte ein Notwegerecht, das ihm das Amtsgericht zunächst zusprach. Rechtsanwalt Jochen Heide, der die Stadt Monheim vertritt, bezeichnet die Verfügung als „prozessordnungswidrig“, weil eine von der Stadt wenige Tage nach dem Antrag von Brors hinterlegte Schutzschrift nicht berücksichtigt worden sei. Die Antragsgegnerin, so der Vorwurf, habe daher in der Sache kein rechtliches Gehör gefunden. Als „substanzlos“ stellte er die Gründe Brors für das Notwegerecht dar. Dieser hatte erklärt, er müsse das Seegrundstück bewirtschaften, sich um Nistkästen kümmern. Heide verweist zudem auf den Umstand, dass es kein im Grundbuch verzeichnetes Wegerecht für das städtische Grundstück gebe. „Seit 2001 haben wir den Weg im Einvernehmen mit Braas nutzen dürfen“, sagt Birgit Brors. Der Anwalt argumentiert, es gebe andere Zugänge zu dem Seegrundstück. Die Eigentümer könnten folglich nicht nachweisen, dass „eine notwendige Verbindung mit einem öffentlichen Weg fehlt“.

 Amtsgericht Langenfeld hebt Verfügung zur Zuwegung am Greisbachsee auf

Amtsgericht Langenfeld hebt Verfügung zur Zuwegung am Greisbachsee auf

Das Amtsgericht hat nunmehr seine Ansicht geändert und sieht „nun kein dringendes Interesse an einem Notwegerecht“, das wäre nur gegeben, wenn es etwa landwirtschaftlich genutzt werde, berichtet Roland Brors. „Durch das Urteil wird die Arbeit unseres Vereins „Marina – Nein Danke“ nachhaltig negativ beeinträchtigt.“ In dem Verein hätten sich Menschen versammelt, die den Plänen für eine Marina ablehnend gegenüberstehen und sich die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Förderung des Tierschutzes und der Heimatpflege auf die Fahnen geschrieben haben. „Als Verein können wir das Gelände ab dem 1. Mai nur noch fliegend erreichen“, so Brors. Naturschutzarbeit werde so unmöglich, ebenso wie die Pflege der Nistkästen, der Aufbau der Wildblumenwiese und die Entnahme der Fadenalgen. Auch die Interessengemeinschaft Fischerei Greisbachsee verliere ihre Daseinsmöglichkeit. Brors beklagt, dass die Stadt die beabsichtigte Sperrung des Zuweges nicht angekündigt habe. „Wir betrachten die Handlungen der Stadt Monheim als Mittel, um den Verkauf der Grundstücke an die Stadt zu erzwingen.“ Das Urteil soll am 30. April an die Beteiligten ergehen. „Bisher haben die betroffenen Eigentümer die Stadt noch nicht um Hilfe bei der Erschließung ihres unerschlossenen Grundstücks gebeten“, erklärte Lisa Pientak, die Erste Beigeordnete der Stadt Monheim. Deshalb könne sie noch keine Aussage darüber treffen, „ab wann, wie und ob eine Zuwegung ermöglicht werden kann.“

Udo Mayer

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