Grefrath/Krefeld: Ärztin erhält milde Strafe für Ausstellung eines gefälschten Gesundheitszeugnisses.

In Grefrath und Krefeld wurde eine Ärztin zu einer milden Strafe verurteilt, weil sie ein gefälschtes Gesundheitszeugnis ausgestellt hat. Die betroffene Ärztin hat damit gegen das Vertrauen der Öffentlichkeit verstoßen und das Ansehen des medizinischen Berufsstandes geschädigt. Das Gerichtsurteil zeigt, dass Fälschungen von Gesundheitsdokumenten ernsthaft geahndet werden. Die Konsequenzen für solche Handlungen sind nicht zu unterschätzen und dienen als abschreckendes Beispiel für andere Medizinerinnen und Mediziner. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Patienten stehen immer im Vordergrund und dürfen niemals durch unlautere Praktiken gefährdet werden. Es ist wichtig, dass derartige Verstöße gegen die medizinische Ethik konsequent geahndet werden, um das Vertrauen in das Gesundheitssystem zu wahren.

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Ärztin in Grefrath/Krefeld erhält milde Strafe für gefälschtes Gesundheitszeugnis

Am Krefelder Amtsgericht ist am Donnerstag das Urteil gegen eine 67-jährige Grefratherin gefallen, die in Krefeld als Ärztin praktiziert. Sie wurde wegen des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses verwarnt. Konkret erhielt die Medizinerin eine Geldstrafe auf Bewährung in Höhe von 60 Tagessätzen á 150 Euro. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Konkret hatte die Staatsanwaltschaft ihr vorgeworfen, im Mai 2023 einem Patienten ein Attest zur Bescheinigung der Verhandlungsunfähigkeit aufgrund einer bestehenden Erkrankung ausgestellt zu haben.

Jährige Ärztin in Krefeld verwarnt wegen Ausstellung unrichtiger Atteste

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Der entsprechende Patient sei bei einem Verfahren vorgeladen und zum Erscheinen verpflichtet gewesen. Laut Anklageschrift soll der Ärztin bewusst gewesen sein, dass der Mann gesundheitlich in der Lage gewesen sei, an dem Prozess teilzunehmen. Die Frau auf der Anklagebank gab zu, falsch gehandelt zu haben, allerdings unbewusst. „Der Mann kam in die Praxis und klagte über Sodbrennen“, meinte die 67-Jährige. Sie habe ihm daraufhin Säureblocker verschrieben und ihm eine Überweisung zum Facharzt ausgestellt. Auf ihre Frage, ob er auch eine Krankmeldung bräuchte, habe er erwidert, er wolle stattdessen eine Bescheinigung haben, die bestätige, dass er nicht bei Gericht erscheinen müsse.

Der Ärztin sei die rechtliche Unterscheidung zwischen Krankmeldung und Verhandlungsunfähigkeit nicht klar gewesen: „Krank war er schon; er war sehr blass“, ergänzte die Medizinerin. Trotzdem habe sie Zweifel gehabt. Letztendlich schrieb sie, weil er auch noch vor ihren Augen seinen Anwalt anrief und sie sich deshalb unter Druck gesetzt fühlte, „nicht verhandlungs-fähig“ auf die Bescheinigung. Wochen später sei der Mann übrigens erneut aufgetaucht und habe ein weiteres Attest gefordert, um nicht vor Gericht erscheinen zu müssen: „Diesmal lehnte ich sein Ansinnen jedoch ab.“

Die Richterin sah jedoch den Tatbestand des Ausstellens eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses als erfüllt an. Sie beließ es bei einer Verwarnung, weil die Ärztin von ihrem Patienten unter Druck gesetzt worden sei und ihr deutlich anzumerken wäre, dass sie aus der Sache gelernt habe: „Wenn Sie also keine weiteren Straftaten begehen, wovon ich ausgehe, müssen Sie die Geldauflage nicht zahlen.“

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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