Grundsteuer NRW: Wie hoch könnte die Hebesatz-Anpassung in Ihrer Gemeinde sein?

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NRW-Finanzminister teilt Hebesätze für die Grundsteuer mit

Wenige Tage vor dem Ablaufen einer wichtigen Frist hat NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk (CDU) allen 396 Städten und Gemeinden mitgeteilt, welche Hebesätze sie beschließen müssten, damit ab dem kommenden Jahr ihre Einnahmen aus der neuen Grundsteuer nicht einbrechen.

Würden die Kommunen diese Referenzhebesätze von allen Bürgern verlangen, würde das gleiche Steuervolumen erzielt, das sie zum 1. Januar 2024 eingenommen haben. Damit liefert das Land den Bürgern auch erstmals Hinweise darauf, wie hoch ihre tatsächliche Belastung ausfallen würde – vorausgesetzt, die Kommunen halten sich auch an die Empfehlung.

Hebesätze müssen in 90 Prozent aller NRW-Kommunen steigen

Hebesätze müssen in 90 Prozent aller NRW-Kommunen steigen

Bis Ende Juni können die Kommunen noch neue Sätze für das laufende Jahr beschließen. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet. Denn die Hebesätze, so steht es im Grundgesetz, werden von den Kommunen festgesetzt. Sie sind der Hebel, mit dem die Kommunalpolitik direkt auf ihre Einnahmen Einfluss nehmen kann.

Die Hebesätze müssten in 90 Prozent aller NRW-Kommunen steigen – und das zum Teil dramatisch. Hatten mit Hamminkeln und Niederkassel zuletzt laut einer Übersicht des Bundes der Steuerzahler NRW gerade einmal zwei Kommunen im Land mehr als 1000 Punkte, müssten es nach Berechnung des Ministeriums künftig 33 Städte und Gemeinden sein.

Die größten Sprünge gibt es demnach in Hagen, wo aus 750 dann künftig 1306 Punkte werden müssten (plus 74,13 Prozent) und der Gemeinde Blomberg, wo der Satz von 620 auf 1075 steigen würde (plus 73,39 Prozent).

Liegen die niedrigsten Hebesätze im NRW-Vergleich

Die niedrigsten Hebesätze im NRW-Vergleich gibt es in den Städten Düsseldorf, Monheim, Schloss Holte-Stukenbrock und Verl. Dort würden die neutralen Hebesätze unter der Marke von 400 Punkten liegen.

In 37 Kommunen wäre dank der Reform sogar im Vergleich zum aktuellen Stand eine Absenkung der Hebesätze möglich, darunter sind auch Großstädte wie Münster, Köln und Düsseldorf, aber auch zahlreiche kleinere Kommunen entlang der Rheinschiene wie Korschenbroich, Königswinter, Moers, Meerbusch und Kaarst sowie das münsterländische Gronau.

Die Anpassung der Grundsteuer war nötig geworden

Die Anpassung der Grundsteuer war nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nötig geworden. Der Bund hatte daraufhin eine Reform auf den Weg gebracht und auch einen Vorschlag für ein neues Grundsteuermodell gemacht, das benannt nach dem damaligen Finanzminister weithin als „Scholz-Modell“ bezeichnet wird.

Auch NRW hat sich nach längerem Zögern für dessen Anwendung entschieden. Allerdings warnen Kritiker seit Langem davor, hat dieses Modell doch eine Tücke: Es belastet Wohnimmobilien deutlich stärker als Gewerbeimmobilien.

Wie berechne ich meine persönliche Grundsteuerbelastung?

Der Hebesatz ist einer von drei Bausteinen bei der Berechnung der Grundsteuer. Hinzu kommt die Grundsteuermesszahl, die je nach Grundstücksart feststeht: Für Wohngrundstücke beträgt sie 0,31 Promille (also: 0,00031), für Nichtwohngrundstücke sind es 0,34 Promille (also: 0,00034).

Der letzte Bestandteil der Berechnungsformel ist der Grundsteuerwert für das jeweilige Grundstück. Er wurde den Bürgern, nachdem diese ihre Grundsteuererklärung abgegeben hatten, vom Finanzamt per Bescheid mitgeteilt.

Ein Beispiel: Beträgt der Grundsteuerbetrag für eine Wohnimmobilie laut dem Finanzamtsbescheid 180.000 Euro und die örtliche Gemeinde verlangt einen Hebesatz von 500, dann errechnet sich die Belastung wie folgt: Grundsteuerwert Grundsteuermesszahl (Hebesatz/100). Also im Beispielfall: 180.000 0,00031 (500/100) = 279 Euro.

Für einen Hebesatz von 500 und einen Grundsteuerwert von 180.000 Euro ergäbe sich damit bei einem Wohngrundstück eine Belastung von 279 Euro. Für eine Gewerbeimmobilie müsste in der Gleichung lediglich die Messzahl von 0,00031 auf 0,00034 geändert werden. Daraus ergäbe sich dann eine Belastung von 306 Euro.

Zentrales Versprechen eingehalten

NRW-Finanzminister Marcus Optendrenk sieht mit der nun vorgelegten Übersicht ein zentrales Versprechen eingehalten: „Das Land hat zugesagt, im Sommer 2024 die Hebesätze zur Verfügung zu stellen, mit denen eine Stadt oder Gemeinde insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen kann wie bisher – und das Land liefert jetzt. Wir sind eines der ersten Länder bundesweit, die diese Daten bereitstellen“, erklärte der Minister. „Damit schaffen wir größtmögliche Transparenz für unsere Kommunen sowie für Bürgerinnen und Bürger.“

Optendrenk verwies noch einmal darauf, dass es trotz der versprochenen Aufkommensneutralität für die Bürger und Unternehmen am Ende doch teurer werden könnte. „Aufkommensneutralität für die Kommune bedeutet nicht Belastungsneutralität für die Bürgerinnen und Bürger“, erklärte der Minister.

Zugleich warnte er vor einer einseitigen Betrachtung der Hebesätze: „Wenn der Referenzhebesatz für eine Kommune höher ist als bisher, bedeutet das dementsprechend auch nicht, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner ab 2025 mehr Grundsteuer zahlen.“

Bei der individuellen Berechnung der Grundsteuer spiele neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch der Wert des Grundbesitzes eine Rolle.

Reaktionen auf die Veröffentlichung

Der Bund de Steuerzahler NRW begrüßte die Veröffentlichung des Landes. Der Vorsitzende Rik Steinheuer sprach von einem wichtigen Schritt im Sinne der Transparenz und für die politischen Diskussionen vor Ort.

Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, Christoph Landscheidt, wiederholte seine Kritik daran, dass nun die Kommunen mit den unterschiedlichen Hebesätzen die Probleme vor Ort lösen müssten: „Die Übersicht zeigt deutlich die Folgen des Versäumnisses der Landesregierung auf, rechtzeitig etwas gegen die Unwucht der Reform zu unternehmen. Jetzt wird an konkreten Zahlen sichtbar, in welchem Ausmaß sich das Wohnen verteuert und Gewerbe entlastet wird. Das Land bleibt dringend aufgefordert, eine Entlastung des Wohnens dauerhaft und für alle einheitlich durch eine Korrektur der Messzahlen abzusichern.“

Udo Mayer

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