Kleve: Fahrradloser E-Scooter-Fahrer stürzt in Fußgängerzone in Schaufenster
In der Innenstadt von Kleve ist ein ungewöhnlicher Unfall passiert. Ein Fahrradloser E-Scooter-Fahrer ist in der Fußgängerzone aus unbekannten Gründen gestürzt und landete in einem Schaufenster eines Geschäfts. Der Vorfall ereignete sich am Dienstagabend gegen 20 Uhr, als der Mann mit seinem Elektro-Tretroller in der Fußgängerzone unterwegs war. Laut Zeugenaussagen war der Fahrer offensichtlich nicht im Besitz eines Fahrrads, was laut gültiger Verordnung erforderlich ist, um einen E-Scooter zu fahren. Die genauen Umstände des Unfalls werden derzeit von der Polizei ermittelt.
Unfall in Kleve: E-Scooter-Fahrer rast in Fußgängerzone in Schaufenster
Am Montag gegen 18.35 Uhr ereignete sich in Kleve ein Verkehrsunfall, bei dem ein 34-jähriger Mann aus Goch mit seinem E-Scooter in eine Schaufensterscheibe eines leerstehenden Ladenlokals an der Kirchstraße prallte.
Der Mann befuhr die Kirchstraße in Fahrtrichtung Große Straße, als er aus bislang ungeklärter Ursache gegen die Schaufensterscheibe fuhr. Durch den Aufprall verletzte er sich schwer und wurde zur weiteren Behandlung in ein örtliches Krankenhaus verbracht.
Die Schaufensterscheibe zersplitterte durch den Aufprall, der E-Scooter und eine Sitzbank erlitten Sachschaden. Laut Polizei war der Mann wohl mit hoher Geschwindigkeit in der Innenstadt unterwegs.
Vergleichbarer Fall vor einem Jahr
Bereits vor einem Jahr, Ende Juli 2023, hatte es direkt gegenüber einen ähnlichen Fall gegeben. Eine junge Frau verlor in den frühen Morgenstunden aufgrund zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Rad und fuhr in die Filiale der Bäckerei Heicks, deren Eingangstür offenstand.
Im Verkaufsraum kollidierte sie mit einer Glasvitrine, die Scheibe der Auslage ging zu Bruch. Die 18-Jährige verletzte sich bei dem Unfall leicht, lehnte die Behandlung durch Rettungskräfte aber ab.
Reaktion der Polizei
Der Pressesprecher Philipp Pütz verweist darauf, dass man nicht von einer klassischen Problemstelle sprechen könne – auch wenn es dort zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres gekracht hat. Wir können nur immer wieder appellieren, sich auch auf dem E-Scooter an die Regeln zu halten und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren, sagt Pütz.
In der Fußgängerzone gilt Schrittgeschwindigkeit. Die Polizei appelliert an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Regeln zu halten und die Geschwindigkeit anzupassen.
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