Krefeld: Die türkische Gemeinde will den Berufungsprozess nach dem Urteil über die Raser verfolgen.

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Krefeld: Die türkische Gemeinde will den Berufungsprozess nach dem Urteil über die Raser verfolgen.

In der nordrhein-westfälischen Stadt Krefeld hat sich die türkische Gemeinde entschieden, den Berufungsprozess nach dem Urteil über die sogenannten Raser zu verfolgen. Dieser Schritt folgt dem umstrittenen Urteil, das im Zusammenhang mit dem tödlichen Unfall auf der Krefelder Innenstadt im Jahr 2020 erging. Bei diesem Unglück kamen zwei Menschen ums Leben, als ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit in eine Menschenmenge fuhr. Die türkische Gemeinde in Krefeld sieht sich in ihrer Justiz vertreten und fordert nun eine Revision des Urteils, um die Hinterbliebenen der Opfer zu unterstützen.

Berufungsprozess nach Urteil: Türkische Gemeinde will gegen Raser Entscheidung vorgehen

Die Ankündigung der Staatsanwaltschaft, im Falle des vom Amtsgericht Neuss zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Rasers aus Krefeld in Berufung zu gehen, hat bei der Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung zu einer gemischten Reaktion geführt.

„Auf der einen Seite sind wir nach der Berufung des Staatsanwalts erleichtert, jedoch immer noch über die Entscheidung des Richters irritiert“, teilte die Union in einer Stellungnahme mit.

Krefeld: Türkische Union plant Demonstration gegen Urteil nach tödlichem Unfall

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Angetrunken, ohne Führerschein, Tempo 240 - diese Tatbestände haben am 24. März 2023 zu einem tragischen Unfall auf der A44 geführt, bei dem ein 33-jähriger Familienvater aus Düsseldorf ums Leben kam.

Der Beschuldigte war bereits mehrfach auffällig geworden, hatte bereits drei Jahre zuvor seinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.

Staatsanwaltschaft legt Berufung nach Urteil gegen Krefelder Raser ein

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Angesichts der Vorstrafen des Angeklagten hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, also ohne Bewährung, beantragt.

Das Gericht indes verurteilte den 47-Jährigen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung - und zwar nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein.

Als Auflage muss der Mann zudem der Witwe des Opfers 5000 Euro als Wiedergutmachung zahlen und eine Führerscheinsperre von fünf Jahren wurde gegen ihn verhängt.

Vor Gericht entschuldigte er sich zudem bei der Witwe.

Die Berufung wird nun vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden.

Die Türkische Union sieht zunächst von einer Demonstration ab, betont aber, dass sie den Fall „bis zum letzten Tag des Prozesses und bis zur endgültigen Entscheidung aufmerksam und kritisch begleiten“ wird.

„Wir haben Vertrauen in unseren Rechtsstaat und sind zutiefst dankbar für die Unterstützung zahlreicher Anwälte, die sich mit uns in Verbindung gesetzt haben und ihre Expertise zur Verfügung stellen“,

Heike Schulze

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