Lufthansa-Tochter: Discover-Crews beginnen am 27. August 2024 mit dem Streik

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Lufthansa-Tochter: Discover-Crews beginnen am 27. August 2024 mit dem Streik

Die Crew-Mitglieder der Lufthansa-Tochter Discover haben für den 27. August 2024 einen Streik angekündigt. Dieser Schritt folgt nach Wochen von vergeblichen Verhandlungen zwischen der Fluggesellschaft und der Gewerkschaft über die Zukunft der Arbeitsbedingungen. Die Crews fordern bessere Bezahlung und verbesserte Arbeitsbedingungen, nachdem die Tochtergesellschaft in den letzten Jahren massive Kostenkürzungen umgesetzt hat. Der Streik wird voraussichtlich zu Flugausfällen und Reisebeeinträchtigungen führen. Reisende sollten sich auf Unannehmlichkeiten einstellen und ihre Flugpläne entsprechend anpassen.

Streik bei Discover: Piloten und Flugbegleiter streiken ab August

Flugbetrieb unter Druck: Crews von Discover Airlines streiken um bessere Tarife

Die Gewerkschaften des fliegenden Personals bei der Lufthansa-Tochter Discover Airlines haben für den Zeitraum von Dienstag, dem 27. August, bis Freitag, dem 30. August, einen Streik angekündigt. Bestreikt werden alle Abflüge von deutschen Flughäfen, kündigte die Flugbegleitervertretung UFO am Sonntagabend an.

Die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) und UFO wollen mit dem Arbeitskampf eigene Tarifverträge bei dem Ferienflieger durchsetzen, nachdem dieser unerwartet einen Abschluss mit der konkurrierenden Gewerkschaft Verdi erzielt hatte. In einer Nacht-und-Nebel-Aktion wurde mit einer anderen Gewerkschaft ein sehr schlampiges Tarifwerk überraschend aus dem Boden gestampft, hieß es in der UFO-Erklärung vom Sonntag.

VC und UFO hatten zuvor monatelang mit der Airline-Geschäftsführung über den erstmaligen Abschluss von Tarifverträgen verhandelt und standen nach eigener Darstellung kurz vor der Unterschrift. Hinter dem Schwenk zu Verdi vermuten sie eine Strategie des Lufthansa-Konzerns, die einflussreichen Fachgewerkschaften schwächen zu wollen.

Tarifkonflikt eskaliert: Piloten und Flugbegleiter von Discover Airlines streiken

Tarifkonflikt eskaliert: Piloten und Flugbegleiter von Discover Airlines streiken

Die Lufthansa verwies dazu nur auf den mit Verdi erzielten Abschluss der Discover. Discover äußerte sich nicht zu den Vorwürfen und erklärte, der Verdi-Vertrag solle jetzt umgesetzt werden.

Der Ferienflieger konnte die Folgen einer Streikwelle von VC und UFO zu Jahresbeginn, auch dank Unterstützung im Lufthansa-Netzwerk, für die Passagiere in Grenzen halten. Die Airline bietet Europa- und Langstreckenflüge von Frankfurt und München aus mit einer Flotte von 27 Flugzeugen an.

Was gilt bei großen Verspätungen und kurzfristigen Annullierungen?

Wer lange am Flughafen warten muss, hat laut dem Fluggastrechteportal Flightright Anspruch auf eine Versorgung - sprich, die Airline muss Getränke, Mahlzeiten, Telefonate sowie Hotelübernachtungen zur Verfügung stellen bzw. ermöglichen.

Verspätet sich der Flug um mehr als fünf Stunden oder fällt er ganz aus, können Reisende den Ticketpreis zurückverlangen. Als Alternative zur Rückerstattung des Original-Tickets können Reisende auch eine kostenlose Ersatzbeförderung verlangen.

Entscheiden Reisende sich für die Ersatzbeförderung, muss die Fluggesellschaft diese schnellstmöglich organisieren - also etwa Über-Eck-Verbindungen prüfen. Bei der Suche nach einem Alternativ-Flug muss die Airline auch Flüge anderer Anbieter berücksichtigen.

Rechte bei Streik

Rechtlich handelt es sich bei Streiks des Airline-Personals nicht um einen außergewöhnlichen Umstand. Somit können Flugreisende bei kurzfristigen Annullierungen und großen Verspätungen einen Anspruch auf Entschädigung von 250 Euro bis 600 Euro geltend machen, schreibt das Fluggastrechteportal Flightright.

Als große Verspätungen gelten Ankünfte am Zielort mit mindestens drei Stunden Verzug. Die Höhe der Entschädigung hängt laut EU-Fluggastrechte-Verordnung zudem von der Flugstrecke ab - unterschieden wird zwischen Kurz-Streckenflügen (bis 1500 Kilometern), Mittel-Streckenflügen und Lang-Streckenflügen (mehr als 3500 Kilometer).

Was tun, wenn es unterwegs zu Verspätungen oder Annullierungen kommt? Am besten an den Schalter der Airline wenden - und direkt dort zunächst Leistungen einfordern, rät das EVZ. Dort bekommen gestrandete Reisende Auskunft, etwa über ein Hotel oder den nächstmöglichen Rückflug. Wichtig: Die Aussagen schriftlich bestätigen lassen.

Übrigens: Wer eine Pauschalreise gebucht hat, kann sich an den Reiseveranstalter wenden - und hat je nach Fall meist noch weitergehende Rechte.

Wichtig: Bei Streiks oder Annullierungen sollten Reisende alle Rechnungen aufbewahren, um später eventuell entstandene Kosten geltend machen zu können.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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