Nettetal einführt eine Übernachtungsgeld

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Nettetal einführt eine Übernachtungsgeld

Die Stadt Nettetal setzt einen wichtigen Schritt in Richtung Tourismusförderung und Wirtschaftsstärkung. Ab sofort wird in der Kreisstadt eine Übernachtungsgeld von 1,50 Euro pro Übernachtung und Gast erhoben. Dieses Geld soll direkt in die Förderung von Tourismus und Kulturprojekten investiert werden, um die Attraktivität der Stadt zu steigern und die lokale Wirtschaft anzukurbeln. Die Einführung dieser Übernachtungsgeld ist ein wichtiger Meilenstein für die Stadt und wird langfristig zu einer Steigerung der Lebensqualität für die Bürger und Gäste beitragen.

Nettetal führt eine Übernachtungssteuer ein

Der Rat der Stadt Nettetal hat sich am vergangenen Donnerstag mehrheitlich für die Einführung einer Übernachtungssteuer in kostenpflichtigen Beherbungsbetrieben ausgesprochen. Die CDU stimmte dagegen.

Hintergrund

Hintergrund

Kämmerer Andreas Grafer hatte sich bereits im Vorfeld für die Einführung der Steuer ausgesprochen. Im Haushalt der Stadt für die Jahre 2024 bis 2027 sind für das Produkt Tourismus jeweils Beträge zwischen 163.000 und 174.000 Euro bereitgestellt. Diese freiwilligen Leistungen möchte die Stadt nicht aufgeben.

Erwartete Erträge

Die Stadt rechnet nach Einführung der Steuer mit jährlichen Erträgen in Höhe von 125.000 Euro. Diese Erträge sollen geeignet sein, die freiwillige Leistung aufrecht zu erhalten und die touristische Attraktivität der Stadt sogar auszubauen.

Bürgermeister warb für die Einführung

Bürgermeister Christian Küsters (Grüne) warb für die Einführung der Steuer. Gäste, die in Nettetal übernachten, profitierten von der guten Infrastruktur der Stadt: Man fördere Sport und Kultur, betreibe Klimaschutz und habe eine gute Wirtschaftsförderung – damit könne Nettetal punkten.

Rechtliche Grundlage

Das Bundesverfassungsgericht erklärte die kommunale Übernachtungssteuer für verfassungsrechtlich unbedenklich. Sie sei als zulässige örtliche Aufwandsteuer zu qualifizieren. Die Übernachtungssteuerregelungen seien auch materiell mit dem Grundgesetz vereinbar.

Vorschlag der Stadtverwaltung

Die Stadtverwaltung hatte vorgeschlagen, einen Pauschalbetrag in Höhe von einem Euro pro Person pro Übernachtung zu erheben. Voraussetzung sei auch die Formulierung einer entsprechenden Satzung. Dabei sollen Ausnahmen oder Ermäßigungen für die Bereiche Schule und Sport berücksichtigt werden, insbesondere für Übernachtungen in Gruppenunterkünften wie Jugendherberge oder Sport- und Erlebnisdorf des Landessportbundes, beide in Hinsbeck.

Kritik der CDU

Die CDU war jedoch nicht überzeugt. Ihr Fraktions-Chef Jürgen Boyxen argumentierte, dass der Verwaltungsaufwand bei den Beherbergungsbetrieben und auch der Stadt – fielen Jugendherberge und Sport- und Erlebnisdorf aus der Berechnung heraus – hinsichtlich des Ertrages in keinem Verhältnis stünden.

Zukunft der Übernachtungssteuer

Die Grundsatzentscheidung für die Einführung der Steuer hat der Rat getroffen. Nun ist die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Satzung zu formulieren. Die Tendenz: Befreiung von Jugendherberge und LSB-Haus, für alle anderen Übernachtungen gilt: zwei Euro pro Übernachtung pro Gast.

Die Stadt Nettetal betritt Neuland – zumindest im Kreis Viersen.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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