OVG Münster setzt Verhandlung zwischen AfD und Verfassungsschutz fort​ neu fest

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Verhandlung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz neu festgesetzt. Dieser Schritt zeigt die anhaltende Auseinandersetzung zwischen der Partei und der Sicherheitsbehörde. Die AfD hatte zuvor Klagen gegen den Verfassungsschutz eingereicht, um Transparenz über die Überwachung ihrer Aktivitäten zu erlangen. Der Verfassungsschutz wiederum verteidigt sein Vorgehen mit dem Ziel, extremistische Tendenzen innerhalb der Partei zu überwachen und zu verhindern. Die fortgesetzte Verhandlung weckt Interesse in der politischen Landschaft und wirft weiterhin Fragen über die Beziehung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz auf.

Das Oberverwaltungsgericht Münster setzt die hitzige Verhandlung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz fort

Vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht haben Vertreter der AfD und der Anwalt des Verfassungsschutzes ihren Schlagabtausch fortgeführt. Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, sie unterscheide zwischen einem ethnisch definierten deutschen Volk sowie einem rechtlich definierten Staatsvolk und hatte sie als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Die AfD reichte 457 neue Beweisanträge für die Berufungsverhandlung in NRW ein. Der NRW-Verfassungsgerichtshof verkündete eine Entscheidung zum Aktenstreit. Der Bundesvorstand der AfD, Peter Boehringer, verwies auf die verabschiedeten Programme der Partei und betonte, dass die Partei an diesen Inhalten gemessen werden müsse.

Der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, hob hervor, dass Parteivertreter immer wieder zwischen dem deutschen Staatsvolk und der ethnischen Identität unterscheiden würden. Dies sei eine Abwertung anderer und verletze das Grundgesetz, das nicht zwischen Staatsvolk und Volk unterscheide.

Der 5. Senat des OVG soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat, in dem die Partei als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft wurde. Die Diskussion um die Sicht der AfD auf den Islam führte zu Vorwürfen des Verfassungsschutzes bezüglich pauschaler Urteile und Islamfeindlichkeit, die einen Verstoß gegen das Grundgesetz darstellen würden.

Die Verhandlung am Nachmittag drehte sich um die Frage, ob der Verfassungsschutz die Partei überwachen muss oder ob hier ein Ermessen gilt. Die AfD argumentierte, dass der Verfassungsschutz bei der Beobachtung ein Ermessensmissbrauch vorliege, während der Verfassungsschutz darauf bestand, dass er die Pflicht habe zu ermitteln.

Nach einem langen Verhandlungstag vertagte der Vorsitzende Richter Gerald Buck die Verhandlung auf Freitag. Das OVG hat noch elf Termine bis Juni angesetzt, bis ein Urteil erwartet wird.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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