Prozess in Bielefeld wegen Millionenbetrugs an Fußballprofi eingestellt

Der Prozess in Bielefeld wegen Millionenbetrugs an einem Fußballprofi wurde eingestellt. Die Staatsanwaltschaft hat beschlossen, das Verfahren gegen die Angeklagten einzustellen, da nicht genügend Beweise vorliegen. Der Vorwurf lautete auf Betrug in Millionenhöhe an einem bekannten Fußballprofi, der durch fragwürdige Investitionen finanziell geschädigt wurde. Die Verteidigung betonte stets die Unschuld der Angeklagten und begrüßte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Trotz der Einstellung des Verfahrens bleibt der Fall jedoch weiterhin umstritten und wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren von Finanzbetrug im Profisport. Es bleibt abzuwarten, ob weitere Entwicklungen in diesem Fall folgen werden.

Verfahren wegen Millionenbetrugs an Fußballprofi vorläufig eingestellt in Bielefeld

Verfahren wegen Millionenbetrugs an Fußballprofi vorläufig eingestellt in Bielefeld

Das Bielefelder Landgericht hat ein Betrugsverfahren gegen einen 41-jährigen Deutschen vorläufig eingestellt, der einen prominenten Fußball-Bundesligaspieler um rund 1,4 Millionen Euro betrogen haben soll. Zahlt der Angeklagte binnen sechs Monaten insgesamt 30.000 Euro, ist das Verfahren endgültig beendet. Der Angeklagte habe das zugesichert und auch auf eine Entschädigung für rund fünf Monate Untersuchungshaft verzichtet, teilte das Gericht am Freitag (12. April 2024) mit.

Die Staatsanwaltschaft habe dem Vorgehen zugestimmt. Der Angeklagte soll dem Fußballer Gewinne mit einem Marketing-Unternehmen in der Türkei versprochen haben, das unter anderem mit dem brasilianischen Fußballer Ronaldinho Werbung machen wollte. So sollte unter anderem eine Deutschlandreise Ronaldinhos für eine Werbekampagne für Energy-Drinks organisiert werden. Dieser Deal kam aber nie zustande. Zwischen September 2017 und März 2019 zahlte der ehemalige Nationalspieler immer wieder Geld in das angeblich lukrative Investment ein, bekam aber nichts zurück, wie die Staatsanwaltschaft zum Prozessauftakt am Donnerstag vorgetragen hatte. Nach Auffassung der Ankläger wurde das Geld nicht investiert, sondern diente ausschließlich dazu, das Leben des angeklagten Deutschen zu finanzieren.

Das Gericht sah allerdings schon am ersten Verhandlungstag Schwierigkeiten, eine umfassende Beweisaufnahme durchzuführen. Wichtige Zeugen säßen im Ausland –- ihnen konnte bislang keine Ladung zum Prozess zugestellt werden. Andere Zeugen müssten sich, weil sie in den möglichen Betrug verwickelt sein könnten, nicht selbst belasten und könnten die Aussage verweigern. Auf dieser Grundlage sei es schwierig die Wahrheit zu ermitteln, hatte das Gericht mitgeteilt.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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