Schulstreit um Schulpläne in Hamminkeln: Ärger bei den Grundschulen

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Schulstreit um Schulpläne in Hamminkeln: Ärger bei den Grundschulen

In der Stadt Hamminkeln herrscht derzeit Unruhe bei den Grundschulen. Der Grund dafür sind die neuen Schulpläne, die für Unmut bei Eltern, Lehrern und Schülern sorgen. Die Stadtverwaltung hat neue Pläne für die Zukunft der Schulen vorgestellt, die jedoch auf breite Kritik stoßen. Viele befürchten, dass die Änderungen zu einer Verschlechterung der Bildungsqualität führen werden. Die Eltern fordern mehr Transparenz und Beteiligung bei der Planung und Entscheidungsfindung. Die Situation ist angespannt, und es bleibt abzuwarten, wie die Stadtverwaltung auf die Kritik reagiert und ob es zu einer Lösung kommt, die allen Beteiligten gerecht wird.

Schulstreit um Schulpläne in Hamminkeln: Ärger bei den Grundschulen

Die ohnehin schon aufgeregte Ratssitzung am 3. Juli ging es unter anderem schulpolitisch hoch her. Unter anderem ging es um das Zukunftskonzept Grundschule Dingden – und das per Ergänzung der Tagesordnung.

Und das stieß bei der Verwaltungsführung erst auf Skepsis und dann auf die Erkenntnis, dass verfahrensrechtlich etwas nicht in Ordnung sei. Die Sitzung war um den Tagesordnungspunkt Grundschule auf FWI-Antrag erweitert worden.

Schulpolitische Auseinandersetzung in Hamminkeln: Ratssitzung eskaliert um Zukunftskonzept Grundschule Dingden

Schulpolitische Auseinandersetzung in Hamminkeln: Ratssitzung eskaliert um Zukunftskonzept Grundschule Dingden

„Wie man dem Vermerk des Fachdienstes 10 entnehmen kann, war die Ergänzung der Tagesordnung, wie in der Sitzung von mir schon vorgetragen, rechtswidrig“ teilt Bürgermeister Bernd Romanski mit. Aber betont auch: „Wie im Vermerk angeregt, werde ich meiner Beanstandungspflicht in diesem Punkt nicht nachkommen, da der Beschluss keinerlei Rechtsfolgen nach sich zieht und ich die Aufsichtsbehörde nicht mit einem solchen Sachverhalt konfrontieren möchte.“

Dennoch: „Der guten Ordnung halber weise ich aber darauf hin, dass dieser Entschluss ein einmaliger bleiben wird. Es wäre schön, wenn sich in Zukunft alle an die vereinbarten Regeln und Abläufe halten würden.

Der Konflikt hat ebenso eine inhaltliche wie politische und verfahrensmäßige Komponente. Mit ihrem Antrag vom 27. Juni hatte die FWI-Fraktion beantragt, die Tagesordnung der Ratssitzung im Wege der Dringlichkeit um das Dingden-Thema zu erweitern.

Rechtswidrige Ergänzung der Tagesordnung

Das war nicht fristgerecht, wie das Rathaus prüfte, weil eine 14-Tage-Frist für Vorschläge zur Tagesordnung gelte, der FWI-Antrag aber fünf Tage vor der Sitzung einging. „Auch bestand nicht die Möglichkeit, unter Nichtbeachtung der vorgenannten Einreichungsfrist die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern“, heißt es weiter. „Die fehlende Dringlichkeit“ kam hinzu.

FWI-Fraktionschef Wente beantragte im Rat trotzdem die Aufnahme in die Tagesordnung, im Rat legte Romanski die Verwaltungshaltung erneut dar. Die fehlende Dringlichkeit wurde dann nochmal untermauert.

Die Verwaltung sagt nun: „Trotz des Hinweises des Bürgermeisters auf die fehlende Dringlichkeit wurde anschließend die Tagesordnung um den von der FWI-Fraktion beantragten nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt durch Mehrheitsbeschluss des Rates erweitert.

Prüfauftrag und Rechtsfolgen

Im Rahmen dieses neu aufgenommenen Tagesordnungspunktes wurde mehrheitlich die Verwaltung u.a. beauftragt zu prüfen, welche Grundstücksflächen bzw. Immobilien im Umfeld der Ludgerischule als mögliche Schulerweiterungsflächen angekauft bzw. genutzt werden können.

Nun sieht es so aus: „Gemäß § 54 Abs. 2 GO NW hat der Bürgermeister einen Ratsbeschluss, der das geltende Recht verletzt, zu beanstanden. Die Beanstandung hat aufschiebende Wirkung. Sie ist schriftlich in Form einer begründeten Darlegung dem Rat mitzuteilen. Verbleibt der Rat bei seinem Beschluss, so hat der Bürgermeister unverzüglich die Entscheidung der Aufsichtsbehörde einzuholen. Die aufschiebende Wirkung bleibt bestehen.“

Aber: „Da unter einem neu aufgenommenen Tagesordnungspunkt nur ein Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen wurde, der keine Rechtsfolgen nach sich zieht, bleibt dieser Verstoß gegen das Öffentlichkeitsgebot folgenlos.“

Dabei geht es um die Prüfung von Flächenverfügbarkeiten für die Grundschulerweiterung. Die Verwaltung empfiehlt nun, dass der Bürgermeister den beschlossenen Prüfauftrag ausführt, „jedoch in dem Schreiben an die Grundstückseigentümer/innen vollständigkeitshalber darauf hinweist, dass Aussagen zum Flächenbedarf noch nicht getroffen werden können“.

Denn de facto wurde der Auftrag für eine Machbarkeitsstudie der verschiedenen Planungsszenarien vom Rat in den nächsten Sitzungszyklus verschoben.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

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