Sozialhilfebetrug in Leverkusen – ist die Ehefrau haftbar?

Sozialhilfebetrug in Leverkusen – ist die Ehefrau haftbar?

Die jüngste Enthüllung über Sozialhilfebetrug in Leverkusen hat die Frage aufgeworfen, ob auch die Ehefrau des Täters haftbar gemacht werden sollte. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, inwieweit die Partnerin des Beschuldigten in die illegalen Machenschaften verwickelt war. Trotz der Tatsache, dass die Ehefrau möglicherweise nicht direkt am Betrug beteiligt war, könnte sie dennoch als Mitwisserin angesehen werden, was rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Experten zufolge ist es entscheidend, die genaue Rolle der Ehefrau bei dem Sozialhilfebetrug zu klären, um festzustellen, ob sie eine strafrechtliche Verantwortung trägt.

Leverkusen: Ehefrau haftbar für Sozialhilfebetrug? Gericht bestellt Gutachten wegen Schuldfähigkeit

Leverkusen: Ehefrau haftbar für Sozialhilfebetrug? Gericht bestellt Gutachten wegen Schuldfähigkeit

Ein Ehepaar hat vor knapp zehn Jahren gut 170.000 Euro an Sozialhilfe beantragt und bekommen. Später stellte sich heraus, dass es die Anträge gestellt hatte, obwohl es keine Ansprüche auf Unterstützung hatte. Nach anderen Straftaten des Mannes entdeckte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung größere Geldbeträge im Sofa und im Schlafzimmer. Der Fall wird vor dem Kölner Landgerichts verhandelt. Inzwischen liegen dem Gericht die angeforderten umfangreichen Unterlagen vom Leverkusener Jobcenter über die Zahlungen vor. Die Akten können sich die Prozessbeteiligten nun genau ansehen.

Die Angeklagten, beide der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie zugehörig, verfügten über so viel Vermögen, dass die Zahlungen nicht hätten erfolgen dürfen. Weil sich vor allem die Angeklagte (49) zum Tatzeitpunkt wie heute in Behandlung wegen psychologischer Probleme befindet, will das Gericht nun ein Gutachten zur Schuldfähigkeit der 49-Jährigen beauftragen. Der Prozess wird fortgesetzt.

Udo Mayer

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