Stadt Dormagen kritisiert Pläne zur Grundsteuerreform - Kritik an geplantem Änderungsbeschluss (La ciudad de Dormagen critica los planes de reforma d

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Stadt Dormagen kritisiert Pläne zur Grundsteuerreform - Kritik an geplantem Änderungsbeschluss

Die Stadt Dormagen hat ihre Kritik an den aktuellen Plänen zur Grundsteuerreform geäußert. Die Stadtverwaltung äußert beträchtliche Zweifel an der sinnvollen Umsetzung der geplanten Änderungen. Insbesondere wird die Ungerechtigkeit der Reform hervorgehoben, die kleinen und mittelständischen Unternehmen benachteiligen würde. Die Stadt befürchtet, dass die neuen Regeln zu einer erheblichen Belastung der städtischen Haushalte führen würden. Die Kritik richtet sich insbesondere gegen den geplanten Änderungsbeschluss, der nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht ausreichend berücksichtigt hat.

Stadt Dormagen kritisiert Pläne zur Grundsteuerreform

Die Stadt Dormagen lehnt die Pläne zur Grundsteuerreform strikt ab. Laut einem neuen Gesetzesentwurf soll es den Kommunen künftig ermöglicht werden, unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Gewerbeimmobilien zu fordern. Stadtkämmerer Torsten Spillmann äußert massive Kritik an diesem Vorhaben.

„Eine Hebesatzdifferenzierung auf kommunaler Ebene hätte weitreichende Konsequenzen“, warnt Spillmann. „Keine Kommune wäre kurz vor Inkrafttreten der Reform auf diese Differenzierungsmöglichkeit vorbereitet und würde auch nicht über die notwendige Software verfügen“. Auch Einnahmelücken wären eine Folge, wenn differenzierte Hebesätze vor Ort nicht rechtzeitig geregelt wären und Unklarheit herrschte, wonach besteuert werden müsste.

Spillmann fürchtet, dass die Hebesatzlandschaft sich verkomplizieren und die Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen schwinden würde. „Das würde die Arbeitsabläufe in den Kämmereien erheblich behindern“, so der Finanzchef.

Kritik an geplantem Änderungsbeschluss

Kritik an geplantem Änderungsbeschluss

Die Stadt Dormagen kritisiert den geplanten Änderungsbeschluss scharf. Laut Spillmann würde die Einführung eines differenzierten Hebesatzes zu einer Widerspruchs- und Klagewelle seitens der Eigentümer führen.

Das Land hat einen Vorschlag zur Einführung eines differenzierten Hebesatzes an die Bundesregierung gemacht, um die Werteverschiebung zwischen Wohn- und Geschäftsgrundstücken zu kompensieren. Dies würde bedeuten, dass es jeweils einen eigenen Hebesatz für die Wohn- und Geschäftsgrundstücke für die Festsetzung der Grundsteuer B geben würde.

Die Stadt Dormagen lehnt diese Pläne entschieden ab und fordert eine andere Lösung zur Grundsteuerreform.

Heike Schulze

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