Streit um das Haustier: Wer bekommt den gemeinsamen Hund nach einer Trennung?

Der Streit um das Haustier nach einer Trennung ist ein Thema, das immer wieder für Kontroversen sorgt. Besonders wenn es um den gemeinsamen Hund geht, stehen die ehemaligen Partner oft vor einer schwierigen Entscheidung. Wer bekommt den Hund und wie wird dieses Problem rechtlich gelöst? In vielen Fällen wird das Tier als Familienmitglied betrachtet und die emotionale Bindung zu ihm ist stark. Dennoch muss das Wohl des Hundes im Mittelpunkt stehen und eine faire Lösung gefunden werden. Oftmals kann eine Mediation helfen, eine Einigung zu erzielen, die sowohl den Interessen der ehemaligen Partner als auch dem Wohl des Hundes gerecht wird. Es ist wichtig, dass in solchen Fällen juristischer Rat eingeholt wird, um eine faire und rechtlich bindende Regelung zu finden.

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Gerichtsentscheidung: Tierwohl entscheidet, wer den gemeinsamen Hund nach Trennung bekommt

Streiten sich Eheleute nach einer Trennung darüber, bei wem der gemeinsame Hund künftig leben wird, ist das Tierwohl das oberste Entscheidungskriterium. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Marburg hervor (Az.: 74 F 809/23 WH), auf den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Amtsgericht Marburg urteilt: Hund soll zu Ex-Partner mit Garten zurück

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Im konkreten Fall hatte eine Frau den gemeinsamen Rüden bei der Trennung mitgenommen, ohne den Mann darüber zu informieren. Der wollte den Hund jedoch bei sich haben - und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Das Amtsgericht Marburg verpflichtete die Frau, den Hund ihrem Mann unverzüglich herauszugeben - unter anderem mit dem Impfpass, den Futternäpfen, dem Hundebett und den Kuscheltieren.

Zwar ließe sich nicht eindeutig feststellen, wer die Hauptbezugsperson des Tieres sei, da beide Ex-Partner offensichtlich eine gute und enge Bindung an das Tier hatten. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Amtsgerichts war allerdings, dass nur im Haushalt des Mannes für den Hund die Möglichkeit bestehe, sich auch frei draußen im Garten aufzuhalten.

Gerade diese freie und unbeschränkte Nutzung eines hundesicher eingezäunten Gartens bedeute für das betreffende Tier einen ganz erheblichen Zuwachs an Lebensqualität. Zudem müsste der Hund im Haushalt der Frau an fünf Tagen die Woche jeweils für sechs Stunden allein zu Hause bleiben, während der Mann zum größten Teil zu Hause arbeite.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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