Frau aus Osnabrück angeklagt wegen Gewaltdelikts in Mettingen​

Eine Frau aus Osnabrück wurde wegen eines Gewaltdelikts in Mettingen​ angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft der Angeklagten vor, gewaltsam auf eine Person eingewirkt zu haben. Der Vorfall ereignete sich in der kleinen Gemeinde Mettingen, wo die Frau laut den Behörden in einen Streit verwickelt war. Die genauen Details des Vorfalls sind noch nicht vollständig geklärt, doch die Ermittler gehen davon aus, dass es sich um eine Auseinandersetzung im persönlichen Umfeld handelte. Die Angeklagte muss sich nun vor Gericht verantworten und mit Konsequenzen gemäß dem deutschen Gesetz rechnen. Die Bewohner von Mettingen sind besorgt über die Zunahme von Gewalttaten in ihrer Gemeinde und hoffen auf eine gerechte Klärung des Falls.

Anklage gegen Frau aus Osnabrück wegen Gewaltdelikts in Mettingen erhoben

Anklage gegen Frau aus Osnabrück wegen Gewaltdelikts in Mettingen erhoben

Nach dem gewaltsamen Tod einer 62 Jahre alten Frau im Dezember in Mettingen hat die Staatsanwaltschaft Münster Anklage gegen eine Frau aus Osnabrück erhoben. Die Ermittler werfen der 34-Jährigen Mord, Raub mit Todesfolge und fünffachen versuchten Computerbetrug vor, wie aus einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom Mittwoch hervorgeht. Bei dem Opfer aus dem Kreis Steinfurt handelt es sich um die Mutter des Lebensgefährten der Angeschuldigten. Die Osnabrückerin soll am 18. Dezember 2023 in die Wohnung der 62-Jährigen gegangen sein, um an deren Bankkarte zu gelangen. Die 34-Jährige sei zum Tatzeitpunkt verschuldet und mittellos gewesen, so die Staatsanwaltschaft.

In der Wohnung kam es laut Mitteilung zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Dabei drängte die Angeschuldigte das Opfer ins Badezimmer und verletzte sie mit Schlägen gegen Kopf und Oberkörper. Dann soll die Frau Kopf und Oberkörper mit Paketklebeband umwickelt haben. Dabei wurden Mund und Nase verklebt. Die Frau, die wegen der Krankheit Multiple Sklerose in ihrer Bewegung erheblich eingeschränkt war, erstickte. Anschließend versuchte die Frau aus Osnabrück, Geld vom Konto des Opfers abzuheben, was aber wegen der fehlenden Geheimzahl misslang. Über die Annahme der Anklage muss jetzt das Landgericht Münster entscheiden.

Kerstin Klein

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