Ex-Steuermann von Steinhoff zu sechs Jahren Haft verurteilt
In einem aufsehenerregenden Urteil wurde der Ex-Steuermann des Krisenunternehmens Steinhoff, Bruno Steinhoff, zu sechs Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Steinhoff Bilanzfälschungen und Betrug begangen hat, um die Finanzen des Konzerns zu verschleiern. Die Richter warfen Steinhoff wissentliches Handeln vor und sprachen eine strafrechtliche Verurteilung aus. Die Entscheidung wird als Schandmal für die deutsche Wirtschaft angesehen und wirft Fragen zur Corporate Governance auf. Die Steinhoff-Affäre hat weitreichende Folgen für die Wirtschaft und die Politik.
Ex-Steuermann von Steinhoff zu sechs Jahren Haft verurteilt
Zwei Jahre einer sechsjährigen Haftstrafe gelten nach Angaben eines Gerichtssprechers vom Montag bereits als verbüßt. In das Urteil flossen im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung außerdem zwei frühere Verurteilungen des Mannes wegen unrichtiger Bilanzdarstellung und privater Steuerhinterziehung ein.
Dem 64-jährigen früheren Geschäftsführer europäischer Tochtergesellschaften des global tätigen Steinhoff-Konzerns, der in Westerstede ansässig war, wurde die Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung in insgesamt 20 Fällen auferlegt. Laut Anklage hatten sich die Taten in den Jahren 2008 bis 2012 ereignet. Insgesamt ging es dabei um mehr als 26 Millionen Euro.
Die Steinhoff-Holding ist an Möbelhaus- und Einzelhandelsketten in den USA, Europa, Afrika, Südamerika, Australien und Neuseeland beteiligt. Früher gehörten zu ihr unter anderem auch Möbelhausketten in Deutschland. 2017 wurden Unregelmäßigkeiten in der Bilanz entdeckt, was den Konzern in eine Krise stürzte.
Laut Staatsanwaltschaft ging es um schwer durchschaubare Scheingeschäfte und überhöhte Bewertungen von Beteiligungen in der Gruppe. Dies hatte Auswirkungen auf die Konzernbilanz und die Steuerlast.
Der Angeklagte war bereits zu dreieinhalb Jahren Haft wegen privater Steuerhinterziehung verurteilt worden. Die nun verhängte Haftstrafe von sechs Jahren wird jedoch aufgrund der bereits verbüßten zwei Jahre reduziert.
Schreibe einen Kommentar