Urlaub: Auto für die Reise gesetzlich und praktisch einpacken

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Urlaub: Auto für die Reise gesetzlich und praktisch einpacken

Bevor Sie in den wohlverdienten Urlaub starten, sollten Sie unbedingt sicherstellen, dass Ihr Auto ordnungsgemäß für die Reise vorbereitet ist. Neben der sorgfältigen Vorbereitung Ihres Fahrzeugs sollten Sie auch die gesetzlichen Anforderungen beachten, um unangenehme Überraschungen während der Reise zu vermeiden. In diesem Artikel werden wir Ihnen zeigen, wie Sie Ihr Auto praktisch und gesetzlich einpacken, damit Sie einen entspannten und sicheren Urlaub genießen können.

Urlaub auf Rädern: Auto einpacken, ohne Stress!

Klar, manchmal will man nicht unnötig Zeit vergeuden, vor einer Urlaubsreise mit dem Auto ist immer viel zu tun. Doch das Beladen macht man besser in Ruhe und beachtet ein paar Regeln. Sonst geht das schief.

Reise vorbereiten: Ladung sichern, Gesamtgewicht beachten!

Reise vorbereiten: Ladung sichern, Gesamtgewicht beachten!

Die Ladung muss immer so verstaut und gesichert werden, dass sie selbst bei einer Vollbremsung oder einer plötzlichen Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, rollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Das teilt der Tüv Süd mit und so steht es auch im Paragrafen 22 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Grundregel: Schwere Stücke gehören möglichst weit nach unten und so weit wie möglich Richtung Fahrzeugmitte. So kommen schwere Taschen und Koffer besser zuerst in den Laderaum und werden möglichst lückenlos an der Rückbank positioniert.

Um Ladung zu fixieren, können unter anderem Ladungssicherungsnetze, Zurr- oder Klemmschlossgurte im Zusammenspiel mit vorhandenen Ösen benutzt werden.

Dicht packen ist gut, ein Schutzgitter ist besser. Auch lassen sich etwa bei Kombis zwischen Rücksitzbank und Kofferraum Rückhaltesysteme oder Schutzgitter installieren. Wer so etwas nicht hat, packt besser den Laderaum nur bis zur Oberkante der Rückenlehne voll.

Lose kleinere Sachen wie etwa ein Handy sind auch sicher zu versorgen, etwa in tiefen Ablagen oder im Handschuhfach. Ansonsten werden sie bei einer heftigen Bremsung zu gefährlichen Geschossen.

Achten Sie auf das zulässige Gesamtgewicht!

Achten Sie auf das zulässige Gesamtgewicht!

Das maximal zulässigen Gesamtgewicht des Fahrzeugs inklusive aller Insassen und Gepäck darf zudem nicht überschritten werden. Wie hoch es maximal sein darf, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 („Fahrzeugschein“) unter dem Buchstaben F. Das Leergewicht des Fahrzeugs steht unter G. Die Differenz ergibt die Zuladung.

In der Praxis kann das tatsächliche Leergewicht deutlich höher liegen. Der Grund können diverse Ausstattungsvarianten und Extras sein. Eine Bandbreite von 200 Kilogramm und mehr seien etwa im Wohnmobilbereich durchaus nicht unüblich, so der Tüv Süd.

Am sichersten: Man fährt das startklare Auto auf eine öffentliche Waage. Wo die in der eigenen Gemeinde sind, verrät im Zweifel die Stadtverwaltung. Auch Recyclinghöfe sind gute Anlaufstellen. Ansonsten riskiert man bei Überladung ein Bußgeld. Wiegt etwa das Auto 20 Prozent mehr als erlaubt, werden 95 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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