Urteil: Wer erhält nach einer Trennung den Hund?

Ein aktuelles Urteil beschäftigt sich mit der Frage, wer nach einer Trennung das Sorgerecht für den Hund erhält. Die Entscheidung darüber fällt nicht immer leicht, da viele emotionale Aspekte eine Rolle spielen. Oftmals wird der Hund als Familienmitglied betrachtet und die Bindung zu ihm ist stark. In dem vorliegenden Fall musste das Gericht abwägen, welcher Partner besser in der Lage ist, die Bedürfnisse des Hundes zu erfüllen. Es wurden verschiedene Kriterien herangezogen, wie zum Beispiel die Wohnsituation, die Tagesstruktur und die bereits bestehende Beziehung zum Tier. Letztendlich fiel das Urteil zugunsten des Partners aus, der die besten Voraussetzungen für das Wohl des Hundes bieten konnte.

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Gerichtsentscheidung: Wessen Hund nach Trennung bleibt

Streiten sich Eheleute nach einer Trennung darüber, bei wem der gemeinsame Hund künftig leben wird, ist das Tierwohl das oberste Entscheidungskriterium. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Marburg hervor (Az.: 74 F 809/23 WH), auf den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.

Tierwohl als oberstes Kriterium

Tierwohl als oberstes Kriterium

In erster Linie sei demnach relevant, wer der beiden Ex-Partner die Hauptbezugsperson des Hundes ist. Gefolgt von der Frage, wer sich am besten um das Tier kümmern kann, und schließlich, wer das artgerechtere Umfeld bietet.

Amtsgericht Marburg: Ex-Partner streiten um Hund

Amtsgericht Marburg: Ex-Partner streiten um Hund

Im konkreten Fall hatte eine Frau den gemeinsamen Rüden bei der Trennung mitgenommen, ohne den Mann darüber zu informieren. Der wollte den Hund jedoch bei sich haben - und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Das Amtsgericht Marburg verpflichtete die Frau, den Hund ihrem Mann unverzüglich herauszugeben - unter anderem mit dem Impfpass, den Futternäpfen, dem Hundebett und den Kuscheltieren.

Gericht entscheidet zugunsten Mann

Zwar ließe sich nicht eindeutig feststellen, wer die Hauptbezugsperson des Tieres sei, da beide Ex-Partner offensichtlich eine gute und enge Bindung an das Tier hatten. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Amtsgerichts war allerdings, dass nur im Haushalt des Mannes für den Hund die Möglichkeit bestehe, sich auch frei draußen im Garten aufzuhalten.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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