Ein aktuelles Urteil beschäftigt sich mit der Frage, wer nach einer Trennung das Sorgerecht für den Hund erhält. Die Entscheidung darüber fällt nicht immer leicht, da viele emotionale Aspekte eine Rolle spielen. Oftmals wird der Hund als Familienmitglied betrachtet und die Bindung zu ihm ist stark. In dem vorliegenden Fall musste das Gericht abwägen, welcher Partner besser in der Lage ist, die Bedürfnisse des Hundes zu erfüllen. Es wurden verschiedene Kriterien herangezogen, wie zum Beispiel die Wohnsituation, die Tagesstruktur und die bereits bestehende Beziehung zum Tier. Letztendlich fiel das Urteil zugunsten des Partners aus, der die besten Voraussetzungen für das Wohl des Hundes bieten konnte.
Gerichtsentscheidung: Wessen Hund nach Trennung bleibt
Streiten sich Eheleute nach einer Trennung darüber, bei wem der gemeinsame Hund künftig leben wird, ist das Tierwohl das oberste Entscheidungskriterium. Das geht aus einem Beschluss des Amtsgerichts Marburg hervor (Az.: 74 F 809/23 WH), auf den die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hinweist.
Tierwohl als oberstes Kriterium
In erster Linie sei demnach relevant, wer der beiden Ex-Partner die Hauptbezugsperson des Hundes ist. Gefolgt von der Frage, wer sich am besten um das Tier kümmern kann, und schließlich, wer das artgerechtere Umfeld bietet.
Amtsgericht Marburg: Ex-Partner streiten um Hund
Im konkreten Fall hatte eine Frau den gemeinsamen Rüden bei der Trennung mitgenommen, ohne den Mann darüber zu informieren. Der wollte den Hund jedoch bei sich haben - und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Das Amtsgericht Marburg verpflichtete die Frau, den Hund ihrem Mann unverzüglich herauszugeben - unter anderem mit dem Impfpass, den Futternäpfen, dem Hundebett und den Kuscheltieren.
Gericht entscheidet zugunsten Mann
Zwar ließe sich nicht eindeutig feststellen, wer die Hauptbezugsperson des Tieres sei, da beide Ex-Partner offensichtlich eine gute und enge Bindung an das Tier hatten. Ausschlaggebend für die Entscheidung des Amtsgerichts war allerdings, dass nur im Haushalt des Mannes für den Hund die Möglichkeit bestehe, sich auch frei draußen im Garten aufzuhalten.
Schreibe einen Kommentar