Warum ist in Ratingen eine Debatte über die Grundsteuer B in Gang?

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Warum ist in Ratingen eine Debatte über die Grundsteuer B in Gang?

In der Stadt Ratingen hat sich in den letzten Wochen eine heftige Debatte über die Grundsteuer B entwickelt. Die Frage, ob die Stadtwerke Ratingen die Grundsteuer B an die Bürgerinnen und Bürger weitergeben sollten, hat zu einer breiten Diskussion geführt. Während Befürworter argumentieren, dass die Einnahmen aus der Grundsteuer B dringend benötigt werden, um die Stadtinfrastruktur zu verbessern, warnen Kritiker vor zu hohen Belastungen für die Bürger. In diesem Artikel wollen wir die Hintergründe der Debatte und die unterschiedlichen Positionen der Akteure näher beleuchten.

Debatte um Grundsteuer B in Ratingen: Bürger Union kritisiert Regierungsparteien

Debatte um Grundsteuer B in Ratingen: Bürger Union kritisiert Regierungsparteien

Die politische Diskussion um die sogenannten aufkommensneutralen Hebesätze bei der Grundsteuer B geht in die nächste Runde. Nachdem die CDU-Fraktion einen Eilantrag gestellt hatte, den die SPD wiederum scharf kritisierte, schaltet sich nun die Bürger Union (BU) ein.

Wörtlich heißt es: „Beide Parteien streuen den Bürgern Sand in die Augen, sind sie doch Partner der großen Steuererhöhungskoalition, die den Ratinger Doppelhaushalt 2024/25 mit deutlichen Erhöhungen bei Gewerbesteuer und Grundsteuer B beschlossen hat. Wir empfinden es als unredlich, zunächst die Steuern zu erhöhen und sich dann als Verteidiger einer Aufkommensneutralität zu verkaufen“, so Rainer Vogt, Fraktionsvorsitzender der BU.

„Steuererhöhung bleibt Steuererhöhung. Denn die Basis der jetzigen Rechnungen werden die erhöhten Steuersätze von 2024 sein und gerade nicht die bisherigen 2023er-Steuersätze“, ergänzte Dr. Michael Krömker, wirtschafts- und finanzpolitischer Sprecher der BU.

Das Bundesverfassungsgericht habe dem Bund vorgegeben, die Grundsteuersystematik zu ändern. Dem sei der Bund nur sehr spät und quasi auf den letzten Drücker nachgekommen. Politisch bestehe Einigkeit, dass jedenfalls in der Summe das Grundsteuervolumen einer Kommune unverändert bleiben soll – das Prinzip der Aufkommensneutralität.

„Der Teufel steckt jedoch im Detail, denn dass wirklich jeder Haushalt nahezu dasselbe zahlt wie vorher, wird sich nur schwer umsetzen lassen“, so Krömker.

Um diesem Ziel so nahe wie möglich zu kommen, hat die BU bereits mit Antrag vom 18. März vorgeschlagen, durch differenzierte Hebesätze eine nochmalige erhebliche Mehrbelastung zu vermeiden. Und sie hat den Kämmerer gebeten, das erforderliche Zahlenmaterial vorzulegen, sobald das NRW-Finanzministerium die Daten den Kommunen zur Verfügung stellt.

In der Ratssitzung vom 7. Mai hat der Kämmerer zugesichert, schnellstmöglich die erforderlichen Fakten vorzulegen. Für den jetzt vorgelegten Eilantrag der CDU bestehe also keine Notwendigkeit, so die BU.

Angela Diehl, erste stellvertretende Fraktionsvorsitzende der BU: „Wieder einmal zeigt sich, dass die Verabschiedung eines Doppelhaushalts 2024/25 ein systemischer Fehler war. Für die Aufkommensneutralität werden wir die Grundsteuer B ohnehin komplett neu justieren und die Haushaltssatzung anpassen müssen.“

Udo Mayer

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