Was die Blinklichter an Fahrrädern bringen werden - ADfC und ADAC sprechen sich damit aus

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Was die Blinklichter an Fahrrädern bringen werden - ADfC und ADAC sprechen sich damit aus

Die Debatte um die Sicherheit von Fahrradfahrern auf deutschen Straßen hat einen neuen Höhepunkt erreicht. ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) und ADAC (Allgemeiner Deutscher Automobil-Club) haben sich gemeinsam für die Einführung von Blinklichtern an Fahrrädern ausgesprochen. Laut den beiden Verbänden soll diese Maßnahme dazu beitragen, die Sichtbarkeit von Fahrradfahrern zu erhöhen und damit die Verkehrssicherheit zu verbessern. Doch was genau bringen die Blinklichter und wie sollen sie in Zukunft die Sicherheit der Radfahrer verbessern?

Blinklichter für Fahrräder: Eine gute Nachricht für die Verkehrssicherheit

Ab sofort dürfen Fahrradfahrer und Pedelec-Nutzer freiwillig Blinklichter anbringen, um besser auf das Abbiegen hinzuweisen. Die Bundesregierung erklärt, dass optionale Fahrtrichtungsanzeiger nach einer entsprechenden Entscheidung des Bundesrates nun unmittelbar genutzt werden dürfen.

Ab wann ist die Änderung gültig?

Die Bundesregierung erklärt, dass die Änderung sofort gültig ist. Die Basis der Reform ist der technische Fortschritt. Akkus und Lichtanlagen sind immer leistungsfähiger geworden, und E-Bikes (Pedelecs) haben einen immer größeren Anteil an den verkauften Zweirädern.

Was ist der Sicherheitsvorteil?

Was ist der Sicherheitsvorteil?

Im Dunkeln sind Blinklichter deutlich besser zu erkennen als ein Armzeichen. ADAC und ADFC ergänzen, dass es die Sicherheit erhöht, wenn Fahrende beim Abbiegen beide Hände am Lenker haben und nicht einen Arm ausstrecken. Gerade älteren Menschen mit körperlichen Einschränkungen wird der Zugang zum Rad mit der elektrischen Unterstützung nun erleichtert. Das Handzeichengeben fällt ihnen oft schwer, da eine Hand vom Lenker genommen werden muss, so der ADAC.

Was ist das große Risiko?

Axel Fell vom ADFC warnt davor, sich zu sicher zu fühlen, nur weil man einen gut sichtbaren Blinker betätigt hat. Fahrradfahrer müssen als schwächere Verkehrsteilnehmer immer sehr vorsichtig sein. Sie sollten vor jedem Abbiegevorgang oder bei einem Spurwechsel auch nach hinten schauen, ob ein Risiko droht, weil sie zu oft übersehen werden.

Wann kommen Pedelecs mit bereits eingebautem Blinker?

Staatssekretär Luksis rechnet bald mit Angeboten. Die Fahrradbranche hat nun Planungssicherheit, um entsprechende Produkte auf den Markt zu bringen. ADFC-Experte Fell meint, auf den Fahrradmessen würden immer mehr Nachrüstsets vorgestellt.

Wie leicht ist das Nachrüsten einer Blink-Vorrichtung?

Das Bundesverkehrsministerium meint, dass bereits zugelassene Blinkeranlagen für Mofas, für Drei-Räder oder für E-Bikes mit einer Unterstützung von bis zu 45 Stundenkilometern dürften nun auch an Fahrräder und Pedelecs (Unterstützung bis 25 Stundenkilometer) angebaut werden. Für rund 200 bis 250 Euro sind Blinkersets gut erhältlich, aber das nachträgliche Verkoppeln mit der Stromversorgung eines Pedelecs kann extra kosten.

Sind Helme mit Blinker erlaubt?

Helme mit Blinker sind nicht verboten. Jüngst verkaufte Aldi einen solchen Fahrradhelm für unter 50 Euro. Allerdings ist eine solche Lösung nicht zu vergleichen mit einer echten Blinkanlage mit zwei Blinkern vorne und zweien hinten mit sehr hellem Licht.

Dürfen E-Bikes oder Fahrräder Bremslicht und Fernlicht haben?

Ja. Die Schlusslampen dürfen laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (STVZO) mit einer Bremslichtfunktion ausgestattet sein, die den nachfolgenden Verkehr warnt. Blinkende Schlusslichter sind verboten. Es ist erlaubt, bei der Vorderlampe auf besonders starkes Fernlicht umzuschalten, wenn möglich.

Gibt es eine Pflicht zum Einbau einer Blinkvorrichtung?

Nein.

Sind Rückspiegel sinnvoll?

Ja. Zumindest auf der linken Seite ist ein Rückspiegel absolut zu empfehlen. Man kann dann gut erkennen, ob sich ein Auto oder ein Zweirad von hinten nähert. Beim tatsächlichen Abbiegen oder bei einem Spurwechsel ist der berühmte Schulterblick für Zweiradfahrer trotzdem zwingend.

Angenommen, der Motor eines Pedelec schaltet sich aus, weil der Akku fast leer ist. Geht das Licht dann direkt aus?

Nein. Auch wenn der Motor mangels Reserve abgeschaltet wird, muss der Akku die Lampen noch zwei Stunden versorgen, so die Vorgabe. Alternativ ist gesetzlich erlaubt, dass der Motor als Lichtmaschine genutzt wird, also Strom produziert, während der Fahrer in die Pedale tritt.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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