Verfassungsschutz überwacht Aufbruch Leverkusen

Der Verfassungsschutz hat begonnen, die Aktivitäten der Gruppierung Aufbruch Leverkusen zu überwachen. Laut Behördenangaben handelt es sich bei Aufbruch Leverkusen um eine Organisation, die im Fokus der Sicherheitsbehörden steht. Die Gruppierung wird als potenziell extremistisch eingestuft und wird daher genauer beobachtet. Diese Maßnahme folgt auf eine Reihe von Vorfällen, die auf eine radikale Ideologie innerhalb der Gruppe hinweisen. Der Verfassungsschutz betont die Wichtigkeit der Überwachung von Organisationen, die demokratische Grundwerte gefährden könnten. Die Entscheidung, Aufbruch Leverkusen zu überwachen, wurde nach eingehender Prüfung und Analyse getroffen und soll dazu dienen, potenzielle Sicherheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.

Verfassungsschutz beobachtet rechtsextremen Verein „Aufbruch Leverkusen“ weiterhin intensiv

Verfassungsschutz beobachtet rechtsextremen Verein „Aufbruch Leverkusen“ weiterhin intensiv

Der Leverkusener Ratsherr Markus Beisicht und sein Verein „Aufbruch Leverkusen“ gelten weiterhin als rechtsextrem, verfassungsfeindlich und werden vom Verfassungsschutz fortgesetzt beobachtet. Das geht aus dem jüngst veröffentlichten NRW-Verfassungsschutzbericht für 2023 hervor. Doch sehen die Verfassungshüter den Einfluss Beisichts offenbar schwinden: „Die bisherigen Anhänger von Aufbruch Leverkusen folgen dem ,Themenhopping’ und neuen extremistischen Kooperationspartnern der Führungsfigur Beisicht weitgehend nicht. Insofern ist die Zukunft von Aufbruch Leverkusen ungewiss.“

Im aktuellen Verfassungsschutzbericht wird der Leverkusener Rechtsanwalt weiterhin in der Rubrik „Rechtsextremismus“ geführt. „Die Gruppierung Aufbruch Leverkusen missachtet mit ihren Aussagen und Forderungen die im Grundgesetz konkretisierten Menschenrechte, insbesondere die Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot“, heißt es im Bericht. „Sie vermittelt ein negatives Menschenbild über bestimmte Minderheiten, welches ausschließlich auf deren Nationalität oder Religionszugehörigkeit abstellt. Dabei greifen sowohl Wortwahl als auch Argumentationsmuster die Menschenwürde an und sind deshalb nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.“

Der Bericht listet akribisch Kontakte und Protestaktionen Beisichts und seiner Anhänger im vergangenen Jahr auf. Dabei fallen insbesondere antiisraelische und prorussische Aktionen auf. Der Zuspruch bleibt begrenzt. Bei einer „Mahnwache“ für den Frieden in Nahost am 20. Oktober 2023 zählt der Verfassungsschutz gerade mal vier Teilnehmer. Erwähnt wird die Gründung einer neuen Partei „Aufbruch, Frieden-Souveränität-Gerechtigkeit“ am 31. August 2023. Das Ziel der Partei sei die Teilnahme an der Europawahl. Bei einem Einzug in das Europaparlament wolle man dort „mit anderen Gruppierungen zusammenarbeiten, die an einer echten Friedenspolitik unter der Einbeziehung von Russland interessiert“ seien. „Die Funktionäre stammen aus dem prorussischen, rechtsextremistischen und islamistischen Spektrum. Die inhaltliche Klammer dieser Partei ist der Antiamerikanismus“, schreibt der Verfassungsschutz.

Neben seinem antiisraelischen Engagement, bei dem er auch mit Islamisten zusammenarbeite, bediene Beisicht „die Narrative der russischen Regierung“. Er habe mit weiteren Personen mehrfach entsprechende Kundgebungen organisiert. „Zur heterogenen Teilnehmerschaft zählten unter anderem Rechtsextremisten, Reichsbürger, Delegitimierer sowie prorussische Einflussakteure.“

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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