Kolpingstraße in Xanten: Vom holprigen Weg zur Vorzeigestraße​.

Die Kolpingstraße in Xanten hat eine bemerkenswerte Verwandlung durchgemacht. Von einem holprigen Weg hat sie sich zu einer Vorzeigestraße entwickelt. Die umfangreichen Sanierungsarbeiten haben zu einer neuen Attraktivität der Straße geführt und sie zu einem beliebten Anziehungspunkt in der Stadt gemacht. Durch die verbesserte Infrastruktur und die neuen Gestaltungselemente konnten Anwohner und Besucher gleichermaßen von der Aufwertung profitieren. Die positiven Veränderungen an der Kolpingstraße haben auch zu einer Steigerung der Immobilienpreise in der Umgebung geführt. Diese Entwicklung zeigt, wie durch gezielte Maßnahmen eine alte Straße in neuem Glanz erstrahlen kann.

Kolpingstraße in Xanten: Von holpriger Piste zur Vorzeigestraße umgebaut

Kolpingstraße in Xanten: Von holpriger Piste zur Vorzeigestraße umgebaut

Die Bauarbeiten an der Kolpingstraße in Xanten sind nach 21 Monaten abgeschlossen. Die etwa 370 Meter lange Strecke wurde für 2,6 Millionen Euro komplett erneuert, einschließlich Abwasser- und Regenwasserkanälen sowie des Kreisverkehrs an der Heinrich-Lensing-Straße. Bürgermeister Thomas Görtz bezeichnete die Straße zuvor als „Schlaglochpiste“ und nun als „Vorzeigestraße“.

Die Gehwege wurden verbreitert, um sie barrierefrei zu machen. Der Bürgersteig wurde auf eine Breite gebracht, dass Fußgänger auch mit einem Kinderwagen oder einem Rollator durchkommen können. Die Fahrbahn wurde etwas schmaler gestaltet, um den schwächeren Verkehrsteilnehmern genug Raum zu geben.

Die Kolpingstraße gilt jetzt als Tempo-30-Zone, und Radfahrer teilen sich die Fahrbahn mit Autos. Straßenlaternen wurden auf LED umgestellt, Leerrohre für einen möglichen Glasfaserausbau verlegt und 26 Bäume gepflanzt. Außerdem wurden barrierefreie Haltestellen errichtet und taktile Elemente eingebaut, um Menschen mit Sehbehinderung die Überquerung der Straße zu erleichtern.

Der Ausbau der Kolpingstraße wurde 2021 beschlossen, als das Land NRW Entlastungen bei den Anliegerbeiträgen beschloss. Die Maßnahme ist grundsätzlich förderfähig, sodass das Land die Anliegerbeiträge zu 100 Prozent übernehmen würde. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, aber bisher wurden alle Förderanträge positiv beschieden.

Martin Weiß

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