Wann muss die Übernahme eines Leasing-Fahrrads besteuert werden?

Die Übernahme eines Leasing-Fahrrads muss besteuert werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Laut einer aktuellen Nachricht, die die Finanzbehörden veröffentlicht haben, ist es wichtig zu prüfen, ob die Übernahme des Leasing-Fahrrads als geldwerter Vorteil anzusehen ist. Dies kann der Fall sein, wenn beispielsweise der Arbeitnehmer das Fahrrad nach Ablauf des Leasingvertrags zu einem verbilligten Preis übernehmen kann. In solchen Fällen muss der geldwerte Vorteil versteuert werden, da es sich um eine Art der Sachbezüge handelt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, ob und in welcher Höhe Steuerpflicht besteht, um eventuelle Steuernachzahlungen zu vermeiden.

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Informationen zur Besteuerung des Kaufs eines geleasten Fahrrads am Ende der Laufzeit

Das über den Arbeitgeber geleaste Fahrrad am Ende der Laufzeit kaufen? Bei vielen Leasing-Anbietern ist das problemlos möglich. Was Käufer allerdings wissen sollten: Ist das Fahrrad sehr günstig zu haben, muss unter Umständen nicht nur der Kaufpreis aufgebracht werden, sondern auch noch der geldwerte Vorteil versteuert werden. Darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) hin. Leasingverträge laufen häufig 36 Monate. Doch selbst wenn der Vertrag über 24 oder 48 Monate geht, gilt: Beträgt der Restkaufpreis am Ende der Laufzeit weniger als 40 Prozent des Bruttolistenneupreises, unterstellt der Gesetzgeber Steuerzahlern, einen geldwerten Vorteil erwirtschaftet zu haben. Eine mögliche Differenz zu dieser Untergrenze ist daher zu versteuern.

Steuerliche Aspekte beim Kauf eines LeasingFahrrads: Wann fällt Steuern an?

Steuerliche Aspekte beim Kauf eines LeasingFahrrads: Wann fällt Steuern an?

Ein Beispiel aus der Praxis: Der Neupreis eines E-Bikes beträgt 3999 Euro. Für die steuerliche Betrachtung wird der Preis laut Lohi grundsätzlich auf volle Hundert, also auf 3900 Euro, abgerundet. Am Ende der Laufzeit kann das Fahrrad für 600 Euro, und damit deutlich unterhalb der 40-Prozent-Grenze von 1560 Euro, übernommen werden. Die Differenz von 600 zu 1560 Euro beträgt 960 Euro. Dieser Betrag muss nun mit dem jeweils geltenden Grenzsteuersatz versteuert werden. Bei Gutverdienern liegt dieser höher als bei Geringverdienern. Angenommen er läge im Beispiel bei 37 Prozent, müssten Käuferinnen und Käufer zusätzlich zu den 600 Euro an den Verkäufer auch noch 355,20 Euro an das Finanzamt abgeben.

Geldwerter Vorteil beim Kauf eines geleasten Fahrrads: Steuerliche Hinweise und Tipps

Geldwerter Vorteil beim Kauf eines geleasten Fahrrads: Steuerliche Hinweise und Tipps

Mehr E-Bikes als Fahrräder verkauft – Leasing sehr beliebt. Durchschnittspreis steigt leicht. Ein Beispiel aus der Praxis: Der Neupreis eines E-Bikes beträgt 3999 Euro. Für die steuerliche Betrachtung wird der Preis laut Lohi grundsätzlich auf volle Hundert, also auf 3900 Euro, abgerundet. Am Ende der Laufzeit kann das Fahrrad für 600 Euro, und damit deutlich unterhalb der 40-Prozent-Grenze von 1560 Euro, übernommen werden. Die Differenz von 600 zu 1560 Euro beträgt 960 Euro. Dieser Betrag muss nun mit dem jeweils geltenden Grenzsteuersatz versteuert werden. Bei Gutverdienern liegt dieser höher als bei Geringverdienern. Angenommen er läge im Beispiel bei 37 Prozent, müssten Käuferinnen und Käufer zusätzlich zu den 600 Euro an den Verkäufer auch noch 355,20 Euro an das Finanzamt abgeben.

Martin Weiß

Ich bin Martin, Autor bei Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Bei uns findest du aktuelle Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel decken eine Vielzahl von Themen ab und bieten fundierte Informationen für unsere Leser. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Streben nach Genauigkeit bemühe ich mich, relevante und gut recherchierte Inhalte zu liefern. Folge mir für die neuesten Entwicklungen aus aller Welt!

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