Gericht verurteilt Regierung: Klimaschutzprogramm muss nachhaltig gestärkt werden

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Gericht verurteilt Regierung: Klimaschutzprogramm muss nachhaltig gestärkt werden

In einem grundsätzlichen Urteil hat ein deutsches Gericht die Bundesregierung verurteilt, ihr Klimaschutzprogramm zu überarbeiten und massiv zu stärken. Laut dem Gerichtsurteil muss die Regierung ihre Klimaziele konkreter und nachhaltiger umsetzen, um den Klimawandel zu bekämpfen. Das Gericht kritisierte, dass das bisherige Programm nicht ausreichend sei, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen. Die Regierung muss nun ihre Klimaschutzpolitik grundlegend ändern und konkrete Maßnahmen ergreifen, um die Treibhausgasemissionen zu reduzieren.

Gerichtsentscheid: Klimaschutzprogramm muss nachhaltig gestärkt werden

Gerichtsentscheid: Klimaschutzprogramm muss nachhaltig gestärkt werden

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil festgestellt, dass das derzeitige Klimaschutzprogramm der Bundesregierung nicht ausreichend ist, um die Klimaziele zu erreichen. Die Richter gaben damit zwei Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt.

Unzureichendes Klimaschutzprogramm: Die bisher aufgelisteten Maßnahmen reichten nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen, urteilten die Richter. Das im vergangenen Oktober beschlossene Programm erfülle nicht vollständig die gesetzlichen Vorgaben.

Klimaziele erreichen: Die Vorsitzende Richterin Ariane Holle forderte, dass die Bundesregierung sicherstellen muss, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet sind, die Klimaziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten. Das müsse methodisch einwandfrei und gut begründet sein und dürfe nicht auf falschen Prognosen beruhen.

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch äußerte sich zu dem Urteil: Heute ist ein guter Tag für den Klimaschutz. Die Bundesregierung müsse nun rasch handeln und das Klimaschutzprogramm kurzfristig nachbessern.

Forderungen der DUH: Eine wesentliche Forderung des Vereins ist ein Tempolimit auf Autobahnen Tempo 100, auf anderen Straßen außerhalb von Ortschaften Tempo 80 und innerorts Tempo 30.

Bundesregierung muss handeln: Die Bundesregierung kann in Revision gehen und die Wirkung des Urteils damit aufschieben. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht am Zug. Die Bundesregierung muss jedoch rasch handeln und das Klimaschutzprogramm nachbessern, um die Klimaziele zu erreichen.

Klimaschutzgesetz: Das Klimaschutzgesetz schreibt für jeden Sektor jährliche Ziele zur Senkung der schädlichen Treibhausgase vor. Werden diese in einzelnen Sektoren in einem Jahr verfehlt, muss laut Paragraf 8 des Gesetzes das jeweils zuständige Ministerium mit einem Sofortprogramm gegensteuern.

Reform des Klimaschutzgesetzes: Ende April beschloss der Bundestag eine umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes, vor allem auf Betreiben der FDP in der Ampel-Koalition. Die Einhaltung der Klimaziele soll demnach nicht mehr rückwirkend nach Sektoren kontrolliert werden, sondern in die Zukunft gerichtet, mehrjährig und sektorübergreifend.

Ursula Herrmann

Ich bin Ursula, Journalistin bei der Webseite Hol Aktuell. Als Generalistin berichte ich über nationale und internationale Nachrichten mit Strenge und Objektivität. Meine Artikel sind immer aktuell und informativ, um unseren Lesern die wichtigsten Ereignisse des Tages zu präsentieren. Mit meiner Leidenschaft für Journalismus und meinem Engagement für die Wahrheit strebe ich danach, unsere Leser stets gut informiert zu halten.

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