Gerichtsprozess in Solingen: Monteur weigert sich, rote Arbeitshose zu tragen

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Gerichtsprozess in Solingen: Monteur weigert sich, rote Arbeitshose zu tragen

In einer überraschenden Wendung hat ein Monteur in Solingen vor Gericht gestanden, weil er sich weigerte, die vorgeschriebene rote Arbeitshose zu tragen. Der 42-jährige Mann argumentierte, dass die Vorschrift nicht eindeutig genug sei und er deshalb nicht dazu verpflichtet sei, die Hose zu tragen. Das Gericht in Solingen muss nun entscheiden, ob der Monteur rechtlich verpflichtet war, die vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Die Frage stellt sich, ob die Sicherheitsbestimmungen im Werkbereich ausreichend sind und ob der Monteur sein Recht auf persönliche Freiheit verletzt wurde.

Gericht entscheidet über die rote Hose: Monteur weigert sich, Arbeitskleidung zu tragen

Gericht entscheidet über die rote Hose: Monteur weigert sich, Arbeitskleidung zu tragen

Das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf wird am kommenden Dienstag einen kuriosen Berufungsfall verhandeln: Muss ein Beschäftigter im Betrieb eine rote Arbeitshose tragen, obwohl er die Farbe nicht mag und den arbeitsschutzrechtlichen Sinn nicht einsieht?

Ja, hatte das Arbeitsgericht Solingen in erster Instanz entschieden. Der Industrie-Arbeiter hatte sich gegen seine Kündigung infolge des Hosen-Streits gewehrt (Aktenzeichen 15.032024 -1 Ca 1749/23).

Über Wochen war er – trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen - immer wieder in andersfarbiger Kleidung erschienen, wie das Landesarbeitsgericht am Donnerstag mitteilte. Demnach trug er stattdessen lieber eine schwarze Hose oder dunkle Privatkleidung.

Die Arbeitgeberin hatte hingegen für alle betrieblichen Tätigkeiten in Montage, Produktion und Logistik funktionelle Arbeitskleidung zur Verfügung gestellt, wozu auch die roten Arbeitshosen gehörten. Sie hatte argumentiert, die Signalfarbe diene dem Schutz der Arbeitnehmer, erleichtere die Abgrenzung zu externen Beschäftigten und diene dem einheitlichen Auftreten des Unternehmens.

Zu den Aufgaben des Klägers gehörten das Arbeiten mit Kappsägen und Akkubohrern zum Zuschnitt beziehungsweise der Montage von Profilen sowie Tätigkeiten im Knien.

Mit der Klage gegen seine Kündigung habe der Industrie-Arbeitnehmer behauptet, die rote Hose erfülle gar keine besonderen arbeitsrechtlichen Vorgaben, erläuterte das Düsseldorfer Gericht. „Außerdem möge er rote Hosen nicht. Er hat gemeint, dem Arbeitgeber stehe bezüglich der Hosenfarbe kein Direktionsrecht zu.“

Das Arbeitsgericht Solingen hatte seine Klage jedoch abgewiesen und entschieden, die Gründe der Arbeitgeberin für die Kleiderordnung rechtfertigten die Anordnung zum Tragen der roten Hose. „Das ästhetische Empfinden des Klägers betreffend die Hosenfarbe überwiege diese Interessen nicht“, erläuterte das Landesarbeitsgericht Düsseldorf, wo nun am Dienstag die Fortsetzung folgt.

Heike Schulze

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