Kleinste Baby in Gummersbach: Angeklagte Eltern fehlen vor Gericht (Aberstellung: Die ursprüngliche Überschrift lautet Todes Baby, was Tot bedeutet,

Im westfälischen Gummersbach hat ein schockierender Fall für Aufsehen gesorgt. Ein Kleinste Baby ist unter unerklärlichen Umständen gestorben. Die angeklagten Eltern des Kindes müssen sich nun vor dem Gericht verantworten. Die staatliche Anklage wirft ihnen fahrlässige Tötung vor. Die Eltern werden beschuldigt, ihre elterliche Sorgfaltspflicht vernachlässigt zu haben, was zum Tod ihres Kindes führte. Die Gerichtsverhandlung hat begonnen, und die Öffentlichkeit wartet mit Spannung auf die Ergebnisse.

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Kleinste Baby in Gummersbach: Angeklagte Eltern fehlen vor Gericht

Ein Elternpaar aus Gummersbach soll seinen Säugling geschüttelt und dadurch tödlich verletzt haben. Weil aber weder die 30 Jahre alte Mutter noch der 35 Jahre alte Vater am Dienstag zum Prozess vor dem Kölner Landgericht erschienen, erließ das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehle.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft soll das Paar im Mai 2022 sein damals 14 Wochen altes Baby über Minuten geschüttelt haben. An den dabei erlittenen Verletzungen soll der Säugling wenig später in einem Krankenhaus gestorben sein.

Der Verteidiger des Mannes informierte das Gericht, dass er trotz mehrfacher Versuche der Kontaktaufnahme noch nie mit seinem Mandanten gesprochen habe. Der Verteidiger der Frau gab an, dass er noch am Donnerstag mit seiner Mandantin gesprochen habe. Seither habe aber auch er keinen Kontakt mehr zu der 30-Jährigen.

Gerüchten aus dem Familienkreis zufolge soll sich der Mann ins Ausland abgesetzt haben. Das Gericht vertagte den Prozess auf den 29. Mai.

Hintergrund des Falls

Hintergrund des Falls

Ursprünglich war das Verfahren als fahrlässige Tötung vor dem Amtsgericht in Gummersbach angeklagt. Vom dortigen Einzelstrafrichter war der Fall dann aber dem Landgericht zur Prüfung vorgelegt worden. Die zuständige Große Strafkammer hatte den Fall anschließend an sich gezogen und dahingehend einen rechtlichen Hinweis erteilt, dass statt einer fahrlässigen Körperverletzung auch eine Körperverletzung mit Todesfolge vorliegen könne.

Körperverletzung mit Todesfolge kann mit bis zu zehn Jahren Haft geahndet werden, wohingegen die Höchststrafe für eine fahrlässige Körperverletzung bei fünf Jahren Haft liegt.

Kerstin Klein

Ich bin Kerstin, ein leidenschaftlicher Experte für aktuelle Nachrichten und Autor bei Hol Aktuell. Als Generalist verfasse ich Artikel zu nationalen und internationalen Themen mit Strenge und Objektivität. Meine Begeisterung für Journalismus treibt mich dazu an, fundierte und gut recherchierte Informationen zu liefern, die unsere Leser informieren und zum Nachdenken anregen. Mit einem Auge für Details und einem starken Sinn für Ethik strebe ich danach, die Leserschaft von Hol Aktuell stets auf dem neuesten Stand zu halten.

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