Dependance für Hochdahler Realschule in Schmiedestraße geplant
Die Realschule Hochdahl soll aufgrund hoher Anmeldezahlen dauerhaft dreizügig werden, jedoch fehlt derzeit der Platz dafür. Bereits jetzt fehlen Räume für Differenzierung und Förderung.
Die Erhöhung der Zügigkeit an der Realschule kann nur durch die Entscheidung erreicht werden, die Räume des Schulstandortes an der Schmiedestraße nach dem Auszug der Grundschule Sandheide der Realschule als Dependance zur Verfügung zu stellen.
Die Grundschule, deren ursprünglicher Standort im Sommer 2019 durch Brandstiftung vernichtet worden war, wird noch eine Weile an der Schmiedestraße bleiben, da sich die Fertigstellung des Neubaus Campus Sandheide wegen Baustellen-Problemen noch bis zum Schuljahr 2026/27 hinziehen wird.
Übergangslösung für 2025/26 benötigt
Für 2025/26 wird daher eine Übergangslösung für die aus allen Nähten platzende Realschule benötigt. Die Stadt fasst dafür die für die Dauer der Brandschutzsanierung des Schulzentrums Rankestraße aufgestellten Container ins Auge.
Durch die Erweiterung um den Standort Schmiedestraße soll sich die räumliche Situation entspannen. Auch die Bedingungen für das gemeinsame Lernen würden sich deutlich optimieren.
Wegen der kurzen Entfernung zum Hauptstandort könnten Mensa und Sporthalle an der Rankestraße weiter genutzt werden.
Erhöhte Anmeldungen für das Schuljahr 2024/25
Bei den Anmeldungen zum Schuljahr 2024/25 verzeichnete die Realschule Erkrath laut Stadtverwaltung eine erhöhte Anzahl von Schülern aus den Städten Düsseldorf und Mettmann.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch in den kommenden Schuljahren die Realschulen in Erkrath vermehrt von Schülern dieser Städte besucht würden. Ihre Aufnahme könne nicht verweigert werden, wenn in ihrer Heimatgemeinde kein Platz an einer Realschule zur Verfügung stehe.
Um vorrangig die Aufnahme Erkrather Schüler an einer der Realschulen sichern zu können, empfiehlt die Verwaltung der Politik, von Paragraf 46, Absatz 2, des Schulgesetzes Gebrauch zu machen und einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
Die Aufnahme auswärtiger Schüler kann demnach abgelehnt werden, wenn die Aufnahmekapazität der Schule erschöpft ist.
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