Köln: Lebenslange Freiheitsstrafe für Mordaufruf im Rockermilieu

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Köln: Lebenslange Freiheitsstrafe für Mordaufruf im Rockermilieu

Heute wurde in einem aufsehenerregenden Urteil in Köln ein 32-jähriger Mann zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Der Grund: Er hatte einen Mordaufruf im Rockermilieu initiiert. Das Gericht sah es als nachgewiesen an, dass der Angeklagte einen anderen Mann angestiftet hatte, einen Konkurrenten aus dem Motorradclub-Umfeld zu töten. Dieser Fall wirft ein Schlaglicht auf die Gewalt und Kriminalität, die im Umfeld von Rockergruppen oft anzutreffen ist. Die Verurteilung wird als Signalwirkung für die Bekämpfung von Kriminalität in diesem Bereich gesehen.

Lebenslange Haft für Mordaufruf im Rockermilieu: Jähriger ehemaliger Hells Angel verurteilt

Das Kölner Landgericht hat am Donnerstag einen 27 Jahre alten ehemaligen Rocker der Hells Angels zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Vater zweier Kinder im Frühjahr 2023 die Ermordung eines anderen ehemaligen Mitglieds der Hells Angels angestiftet hatte.

Zudem wurde der Mann wegen zwei Verstößen gegen das Waffengesetz verurteilt. Ausgeführt worden sei der Mord von zwei ebenfalls ehemaligen Rockern der Hells Angels, die bis heute flüchtig sind, hieß es in der Urteilsbegründung.

Das Verbrechen

Das Verbrechen

Am Pfingstsamstag habe das Duo das spätere Opfer sowie dessen Lebensgefährtin vor einem Fitnessstudio im Kölner Stadtteil Mülheim abgepasst, sich kurz freundschaftlich mit dem Paar unterhalten und dem 35-Jährigen dann hinterrücks aus nächster Nähe in Rücken und Kopf geschossen. Der Vorsitzende Richter nannte die Tat eine öffentlich ausgeführte Hinrichtung.

Die Lebensgefährtin des Opfers habe sich in einen nahe gelegenen Biergarten retten können, nachdem sie durch einen Halsschuss lebensbedrohlich verletzt worden war. Nach Erstversorgung durch einen Kellner und anschließender Notoperation in einem Krankenhaus habe ihr das Leben gerettet werden können.

Die Frau habe bei ihrer Zeugenaussage vor Gericht die beiden Flüchtigen als Haupttäter identifiziert. Der Angeklagte hatte die Tat vehement bestritten, aber das Gericht sah seine Einlassung als durchaus authentisch, aber auch wenig plausibel.

Ein Motiv für die Tat konnte das Gericht nicht feststellen. Es habe aber Unstimmigkeiten unter den ehemaligen Rockern über eine mögliche Neugründung einer Hells Angels-Gruppierung in Köln gegeben.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Revision beim Bundesgerichtshof kann eingelegt werden.

Udo Mayer

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