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Bitte beachten Sie: Urteil im Mordfall Lea aus Dinslaken: Eltern legen Revision ein

Ein wichtiger Update im Mordfall Lea aus Dinslaken: Die Eltern des Opfers haben Revisionsantrag eingelegt, um das Urteil zu überprüfen. Dieser Schritt bedeutet, dass das Verfahren nun erneut überprüft wird, um mögliche Fehler oder Ungereimtheiten aufzudecken. Die Eltern von Lea hoffen, dass durch diesen Schritt Gerechtigkeit hergestellt wird und die Wahrheit über den Tod ihrer Tochter ans Licht kommt. Wir werden den Fall weiterhin aufmerksam verfolgen und Sie über alle neuen Entwicklungen informieren.

Rechtsstaatliches Nachspiel: Die Eltern beantragen ein Revisionsverfahren im Mordprozess um Lea aus Dinslaken

Rechtsstaatliches Nachspiel: Die Eltern beantragen ein Revisionsverfahren im Mordprozess um Lea aus Dinslaken

Seit Mittwoch vergangener Woche (16. Mai) liegt ein Urteil im Prozess um den Mord an der dreijährigen Lea aus Dinslaken vor. Doch rechtskräftig ist das Urteil einstweilen nicht.

„Verachtenswerter als die Mordfälle, die wir hier sonst verhandeln“ urteilte das Gericht. Die Verteidiger beider Angeklagten haben Revision beantragt. Das Verfahren wird nun vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf seine Rechtmäßigkeit überprüft, ohne dass eine neuerliche Beweisaufnahme stattfindet.

Eine Revision vor dem Bundesgerichtshof dauert durchschnittlich zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Die 5. Große Strafkammer des Landgerichts Duisburg hatte die Angeklagten Maya und Sascha W., die Eltern des Mädchens, wegen Mordes an ihrer eigenen Tochter zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Eltern den Tod des dreijährigen Mädchens bei seinen unmenschlichen Erziehungsmaßnehmen zumindest billigend in Kauf genommen haben. Lea war tagelang im Keller eines Mehrfamilienhauses in Dinslaken eingesperrt, bevor es – mit Klebeband an einen Stuhl gefesselt und zeitweise geknebelt – an Erbrochenem erstickte.

Die Leiche war später vom Vater im Rhein-Herne-Kanal bei Oberhausen versenkt worden. Das Gericht stellte auch die besondere Schwere der Schuld fest. Die Verteidiger beider Angeklagten hatten in ihren Plädoyers die Tötungsabsicht ihrer Mandanten bestritten.

Sollte das Urteil Bestand haben, werden die Eltern auch nach 15 Jahren nicht aus der Haft entlassen.

Holger Hofmann

Ich bin Holger, ein erfahrener Redaktionsleiter von Hol Aktuell, einer generalistischen Zeitung mit nationalen und internationalen Nachrichten. Mein Team und ich sind bekannt für unsere strenge und objektive Berichterstattung. Mit meiner langjährigen Erfahrung als Journalist habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, unseren Lesern stets aktuelle und relevante Informationen zu bieten. Meine Leidenschaft für den Journalismus treibt mich jeden Tag an, die besten Geschichten zu finden und sie professionell aufzubereiten.

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