Solinger Wochenmärkte bleiben erhalten

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Solinger Wochenmärkte bleiben erhalten

Die Stadt Solingen kann aufatmen: Die Wochenmärkte in der Stadt bleiben erhalten. Nach langen Verhandlungen zwischen der Stadtverwaltung und den Markthändlern konnte eine Einigung erzielt werden, die es ermöglicht, die traditionellen Wochenmärkte in Solingen zu erhalten. Dies ist ein wichtiger Erfolg für die Stadt und ihre Bürger, da die Wochenmärkte seit Jahrzehnten ein wichtiger Teil des städtischen Lebens sind. Die ständigen Verkäufer können ihre Geschäfte weiterführen und die Solinger Bürger können weiterhin ihre frischen Obst und Gemüse sowie regionale Spezialitäten kaufen. Die Stadtverwaltung hat sich bemüht, eine Lösung zu finden, die alle Beteiligten zufriedenstellt.

Wochenmärkte in Solingen bleiben erhalten

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat in seinem Urteil bestätigt, dass die Stadt Solingen die Durchführung der drei Wochenmärkte in Mitte, Ohligs und Wald auch zukünftig an lokale Bewerber vergeben darf.

Dieses Urteil beendet vorläufig eine seit Jahren laufende Auseinandersetzung zwischen der Stadt Solingen und der Deutschen Marktgilde. Im Jahr 2014 hatte die Stadt entschieden, die Wochenmärkte in der Stadtmitte und den beiden Stadtteilzentren nicht mehr selbst zu organisieren, sondern stattdessen in andere Hände zu legen.

Solinger Wochenmärkte: Öffentliches Gerichtsurteil sichert zukünftige Durchführung

Solinger Wochenmärkte: Öffentliches Gerichtsurteil sichert zukünftige Durchführung

Durch die Vergabe der Märkte an lokale Bewerber sollten die Wochenmärkte als Einrichtung des öffentlichen Lebens in Solingen dauerhaft gesichert und die Belastungen für die Händler in erträglichen Grenzen gehalten werden. Nachdem jedoch mehrere Vergabeverfahren gescheitert waren, veröffentlichte die Stadt im Juli 2020 eine erneute öffentliche Ausschreibung über eine Dienstleistungskonzession zur Durchführung der Wochenmärkte.

Die Deutsche Marktgilde, die bundesweit im Wochenmarkt-Geschäft tätig ist, hatte sich gegen die Vergabe der Märkte an die lokale Unternehmergesellschaft Solinger Markthändler gewandt. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte der Stadt zunächst untersagt, der lokalen Bewerberin den Zuschlag für die Durchführung der Märkte zu erteilen. Im Hauptsacheverfahren wurde die Klage jedoch abgewiesen.

Die Marktgilde brachte die Angelegenheit vor den 4. Senat des OVG, der nun die Berufung der Klägerin zurückgewiesen hat. Die Richter folgten der Argumentation der Marktgilde nicht, dass die Stadt über ihren Antrag auf Marktfestsetzung nicht innerhalb von drei Monaten entschieden habe.

Das OVG hat entschieden, dass die Stadt die Wochenmärkte an lokale Bewerber vergeben darf. Damit ist die Zukunft der Wochenmärkte in Solingen gesichert.

Ein wichtiger Sieg für die Stadt Solingen, der die Durchführung der Wochenmärkte auch zukünftig sichert.

Udo Mayer

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