- Überprüfung von Wohnorten von Beamten mit Kindern in Nordrhein-Westfalen
- Über 12.000 Beamte müssen eine Bescheinigung abgeben
- Kinderzuschlag je nach Wohnort
- Kostenpflichtiger Inhalt
- LBV will sicherstellen, dass nur berechtigte Beamte den Zuschlag erhalten
- Überprüfungsaktion kann auch zu Nachzahlungen führen
- Zuschläge für Beamte in verschiedenen Städten
- Fairness der Zuschläge in Frage gestellt
- Kosten für das Land NRW
- Beamte müssen Bescheinigung ihres Hauptwohnsitzes vorlegen
Überprüfung von Wohnorten von Beamten mit Kindern in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen überprüft derzeit die Wohnorte aller Beamten mit Kindern im Land. Das bestätigte das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) unserer Redaktion. Bei rund 133.000 Personen wurde bei der jeweiligen Kommune digital abgefragt, ob der dort angegebene Hauptwohnsitz den Tatsachen entspricht.
Über 12.000 Beamte müssen eine Bescheinigung abgeben
12.300 Beamte davon erhielten oder erhalten einen Brief, mit dem sie aufgefordert werden, eine schriftliche Bescheinigung über ihren Hauptwohnsitz abzugeben. In diesen Fällen hatte die automatische Überprüfung im Einzelfall nicht funktioniert, was unter anderem am Datenschutz liegen kann.
Kinderzuschlag je nach Wohnort
Hintergrund der breiten Überprüfungsaktion ist, dass es bei Landesbeamten wie Lehrern, Polizisten und Richtern seit Anfang 2023 je nach Wohnort einen unterschiedlich hohen Kinderzuschlag gibt. In Köln, Düsseldorf und neuerdings auch Monheim erhält ein Beamter mit zwei Kindern zusätzlich pro Monat 1190 Euro, weil die Wohnkosten besonders hoch sind. In Heinsberg liegt dieser Zuschlag bei nur 493,43 Euro, weil die Mieten im Vergleich niedrig sind. Zusätzlich gibt es pro Kind 250 Euro Kindergeld wie für alle Bürger.
Kostenpflichtiger Inhalt
Die neuen Zuschläge waren auch auf Kritik gestoßen, weil sie Beamte bevorzugen. Der Grund für die standortabhängigen Aufschläge liegt in einem Gerichtsurteil, demzufolge Beamten spezielle Kinderzuschläge je nach Kosten vor Ort zustehen, weil sie nur so ordnungsgemäß alimentiert werden können. Denn Beamte werden nicht nach Leistung oder nach Marktkriterien bezahlt. Der Dienstherr muss sie vielmehr angemessen versorgen, ein Grundsatz, der über viele Gerichtsurteile bestätigt wurde.
LBV will sicherstellen, dass nur berechtigte Beamte den Zuschlag erhalten
Das LBV will nun sicherstellen, dass nur Beamtinnen und Beamte den Zuschlag erhalten, die am bisher bekannten Wohnort tatsächlich gemeldet sind. Wer getrickst hat, muss das Geld zurückgeben. Bereits erfolgte Überzahlungen werden nach Maßgabe des geltenden Rechts zurückgefordert, so das LBV.
Überprüfungsaktion kann auch zu Nachzahlungen führen
Die Überprüfungsaktion kann aber auch dazu führen, dass einzelne Staatsdiener eine Nachzahlung erhalten, falls sie vergessen haben ihrem Dienstherrn mitzuteilen, dass sie an einen Ort umgezogen sind, der höhere Wohnkosten hat.
Das LBV will sicherstellen, dass nur berechtigte Beamte den Zuschlag erhalten
Das LBV will nun sicherstellen, dass nur Beamtinnen und Beamte den Zuschlag erhalten, die am bisher bekannten Wohnort tatsächlich gemeldet sind. Wer getrickst hat, muss das Geld zurückgeben. Bereits erfolgte Überzahlungen werden nach Maßgabe des geltenden Rechts zurückgefordert, so das LBV.
Zuschläge für Beamte in verschiedenen Städten
In Köln, Düsseldorf und neuerdings auch Monheim gibt es pauschal für alle Landesbeamten mit Kindern die höchsten Zulagen, obwohl dort natürlich auch viele Stadtteile preisgünstig sind. Außerdem gibt es die Zuschläge eben nicht nur für Mieter, sondern auch für Eigentümer. Das mag bei Familien angemessen sein, die aktuell neu eine Immobilie erwerben, um deren hohen Kaufpreise auszugleichen.
Fairness der Zuschläge in Frage gestellt
Die Zuschläge sind sicher nicht fair. Ehepaaren, die sich scheiden lassen, kann man jedenfalls nur raten genau darauf zu achten, wo derjenige offiziell wohnen bleibt, der als Landesbeamter die Zulagen erhält. In Düsseldorf, Köln und neuerdings auch Monheim gibt es pauschal für alle Landesbeamten mit Kindern die höchsten Zulagen, obwohl dort natürlich auch viele Stadtteile preisgünstig sind.
Kosten für das Land NRW
Die Kinderzuschläge kosten das Land NRW pro Jahr mehr als 400 Millionen Euro, wie das Landesfinanzministerium ausgerechnet hat. Angesichts dieser Summe ist verständlich, dass das LBV versucht, mögliche Tricksereien einzudämmen.
Beamte müssen Bescheinigung ihres Hauptwohnsitzes vorlegen
Die angeschriebenen Beamten mögen sich fragen, wie sie an die Bescheinigung ihres Hauptwohnsitzes kommen. Bei der Stadt Essen lässt sich eine Meldebescheinigung digital beantragen, die dann neun Euro kostet (digitale Zahlung ist möglich). Bei der Stadt Düsseldorf können Bürger eine Bescheinigung kostenlos online beantragen, müssen dafür aber die spezielle digitale Kennung ihres Personalausweises (E-ID) haben. Andernfalls müssen sie wohl zum Amt und dort neun Euro Gebühr zahlen.
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